Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Hein

Verkaufe neuen Smart Schlitten

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe noch einen neuen und orginal verpackten, aufblasbaren, Smart Schlitten zu verkaufen. Dieser funktioniert natürlich auch als Bade Insel, oder Sammler Objekt. Es gab diesen Schlittenes meines Wissens nur 2011 für kurze Zeit mal zu kaufen und die waren ratz, fatz vergriffen.Wer also einen gebrauchen könnte, bitte per Pin mit Preisvorschlag an mich.

Gruß

Hein

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hast du mal 1 Bild davon?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Leider nein, weil noch orginal verpackt, aber Du brauchst das nur bei Google eingeben, da kommt ein Bild hoch.

Gruß

Hein

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dabei sollte es sich um diesen handeln ;-)

 

SDC10166.JPG


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.284
    • Beiträge insgesamt
      1.617.293
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.