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slawham

Sitzheizung geht nicht an

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Hallo,

 

in meinem 450 cabrio mit Ledersitzen geht die Sitzheizung-Fahrerseite nicht an.

Beim drücken des Schalters geht die Diode (bzw. die Dioden für Stufe II) kurz an und wieder erlischt.

Die Beifahrerseite ist OK.

Ich habe die Relais getauscht und die Beifahrerseite funktioniert weiter, also nicht das Relais.

Sicherungen auch OK. Kabel scheinen auch in Ordnung zu sein.

Wo soll ich weiter suchen?

Hat jemand eine Idee?

 

gruß

slawham

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Moin Slawek!

 

Das werden die Heizmatten sein, mindestens eine der beide wird wohl defekt sein.

 

Rainer

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Ritter der Schwafelrunde ...

 

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Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

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Hallo Rainer,

 

das habe ich befürchtet.

Heute habe ich mir noch mal die Kabel angeguckt, an denen bisschen gezerrt und die Sitzheizung ging an.

Sitz wieder verschoben und mich drauf gesetzt, Heizung wieder aus.

Morgen werde ich noch mal gucken vielleicht ist das nur ein Wackelkontakt.

 

Slawek

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Wünsche Dir viel Erfolg bei der Fehlersuche!

Bei den Carbonsizuheizungen reicht eine gebrochene Ader und dei Dinger funktionieren schon nicht mehr.

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Hallo slawham,

 

das hatte ich genau so.

 

Dachte der Thermostat sei defekt... war er nicht.

Nachdem nichts anderes mehr sein konnte,

habe ich kurzerhand die Sitze auseinander

genommen und die Sitz und Rückenlehne von

Fahrer auf Beifahrerseite getauscht. Ging ohne

Probleme. (Fahrersitz nun wieder warm)

Dann in ruhe den Fehler am aus-

gebauten Beifahrersitz gesucht.

Erschreckend schlecht verlötete Anschlussstellen

der Webasto Heizelemente war der Fehler.

Durch die Isolierung der Lötstellen konnte

man es gar nicht erkenne

Hab alles, auch Fahrersitz, neu verlötet und Isoliert.

Es hätte nicht Lange gedauert,

und der nächste "Kabelbruch" hätte sich

bemerkbar gemacht.

Also da würde ich bei dir mal ansetzen.

 

Viel Glück bei der Fehlersuche

 


Kaabe von Borkum

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Quote:

Am 15.12.2012 um 17:30 Uhr hat Kaabe geschrieben:
... Webasto Heizelemente ...

 

Macht Webasto sowas auch ???

 

lg

kira

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...hab nochmal nachgesehen... wie man sich

täuschen kann, hätte geschworen das Ding

ist von Webasto. Ist aber von WAECO. :roll:


Kaabe von Borkum

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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