Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
BruceWillis

Smart Cabrio: ausschlachten oder komplett verkaufen?

Empfohlene Beiträge

Bj 2004 hat nur 45tkm gelaufen und ist in tadellosem Zustand. Was würdet Ihr machen?

Was könnte man preislich erzielen in beiden Fällen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diesel oder Benziener? Bilder wären ganz gut um den Optischen Zustand beurteilen zu können und dann die Frage, wann war der letzte KD und wie lang hat er noch TÜV/AU?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hey wenn du das Cabrio im gesamten Verkaufen willst schick mir mal ne Nachricht mit den genauen Daten .

 

Grüße Hendrik

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

...wenn er elektr. Spiegel hat -> schlachten :-D

 

 


hp_smart-schildz3kcw.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

wenn das cab tip top ist - dann schlachten

wenn das cab einen defekt hat - dann komplett verkaufen

 

:-D :-D 8-) :-D :-D

 

ja ja ironie...

aber der Grundgedanke meiner Aussage wäre auch meine Frage an den TE gewesen...

 

Wenn es OK ist (Zitat: "...tadellosem Zustand."...) wieso sollte man es dann schlachten ?

 

Verstehe ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

was würde ich machen: Fahren.

-----------------

fortwo cabrio, bj 06/00, 600er Benziner, rePowered by SmartProfi

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

.... das war auch mein erster Gedanke. Warum will man so ein Auto zerlegen? Der Wagen ist doch unverbraucht und es wäre wirklich sehr schade drum.

 

Gruß, Rolf

 

PS: außer, man will seine Ex ärgern und ihr das "Gerippe" in der Garage zurücklassen!

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 03.10.2012 um 06:04 Uhr ]


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

smart BJ. 04 = ca. 4000.-

Ersatzteile = ca. 6000.-

 

wenn man Platz und Zeit hat.....

 

lgP


hp_smart-schildz3kcw.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.471
    • Beiträge insgesamt
      1.602.096
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.