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sandra74

ölkontrollampe leuchtet immer noch

Empfohlene Beiträge

Der "Rechtsweg" wird schwer bis unmöglich, auf jeden Fall unkalkulierbar teuer.

 

Bis jetzt ist ja noch gar kein Folgeschaden aufgetreten oder gar dokumentiert.

Und wenn sowas noch kommen sollte, müsstest du nachweisen, wann und wo und unter wessen Verantwortung etwas passiert ist.

Konkret müsstest du beweisen können, dass ein evtl. Lagerschaden nicht schon vor deinem Eintreffen bei der ersten Werkstatt vorhanden war oder auf dem Weg von der ersten zur zweiten Werkstatt eingetreten ist.

 

Versuchs mal?!

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Mein Auftrag bei Werkstatt 1 war Öldruckkontrolleuchte brennt dauerhaft. Daraufhin wurde Druckschalter erneuert, Ölwechsel gemacht und Ölfilter gewechselt. Die Kosten für den Druckschalter 29 € wollen die mir erstatten. Den Rest nicht. Die anderen Arbeiten führten ja auch nicht zum Erfolg. Dafür gibt es aber keine Erstattung laut Werkstatt.

 

 

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Ölwechsel ohne Grund - so blöd diese Massnahme auch war - ist ja eher Pipifax. Ich dachte, es geht dir um teure mögliche Folgeschäden.

 

Aber das ist leider wie beim Dokter,der kriegt sein Geld nicht, weil er dich gesund macht, sondern weil ers versucht - so blöd sich diese Leute auch manchmal anstellen.

 

Vielleicht kannste noch mal fragen, ob sie dir das unnötige Öl nicht zum Selbstkostenpreis rechnen wollen?

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Natürlich sind mir die Folgeschäden wichtiger, aber da sitze ich noch auf Kohlen und warte auf die Meldung der Smart Werkstatt. Man hat mir aber geraten als erstes die Rechnung der 1. Werkstatt zurückzufordern. Das sollte wohl kein Problem sein sagte mein Nachbar der Anwalt ist.

 

 

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@sandra74

Gibt es schon was neues in deinem Fall? Weißt du in der Zwischenzeit denn genau woran es liegt (du mißtrautest ja auch den Aussagen deiner letzten Werkstatt). Ich habe bei meinem Smart den Motor getauscht (ist jetzt schon der 3. :( ) Mit diesem überholten Motor habe ich aber vermutlich pech gehabt, denn ich habe vermutlich das gleiche Problem wie du, zu mindest sind die Symtome genau so.

Gruß Toddy

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Teo am 19.12.2012 um 20:53 Uhr ]

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    • Ich berichte mal, nachdem ich mir damals das "CCLIFE 2L Bremsenentlüftungsgerät" zugelegt und damit vor kurzem die Bremsflüssigkeit gewechselt habe. Vorweg: Es hat einwandfrei funktioniert!   Nach dem Erhalt des Gerätes, habe ich es zuerst auf Dichtheit (ohne Flüssigkeit) überprüft, indem ich alles verschraubt, das Schlauchende mit der Hand zugehalten und schließlich gepumpt habe. Es macht auch Sinn zu überprüfen, ob es innen Verunreinigungen gibt. Da jedoch in einigen Rezensionen zu diesem und ähnlichen Modellen der mitgelieferte Entlüfterstutzen für den Ausgleichsbehälter aufgrund von Undichtigkeit bemängelt wurde, wollte ich kein Risiko eingehen und habe den ATE Entlüfterstutzen 03.9302-0702.2 gekauft - der von der Fa. Manotec war auch in die engere Auswahl gerückt, ausschlaggebend war am Ende nur der Name. Die mitgelieferte Auffangflasche ist aus mehreren Gründen leider nicht ganz optimal: -Der Schlauch ist etwas zu kurz. -Kein Entlüftungsloch. Dieses habe ich am Verschluss selbst gebohrt. -Keine Skala. Diese habe ich mit Edding ergänzt.   Entlüftet habe ich mit 1,2 bar und nachgepumpt als ich mit der Hinterachse fertig war. Bevor ich das 1. Bremsentlüftungsventil (hinten rechts) geöffnet habe, habe ich 1 - 2 Minuten gewartet, um zu sehen, ob das Gerät den Druck halten kann. Gereinigt habe ich am Ende das Gerät und Zubehör mit Wasser (das Geräteinnere und den Entlüfterstutzen mit gefiltertem Wasser), trocknen lassen und verstaut.   Gedanke: Vermutlich funktioniert das Ganze auch, indem man das Gerät nicht befüllt und nur zum Bereitstellen des gewünschten Luftdrucks nutzt. Man nimmt also zuerst, z.B. mit einem Absaugbalg, alte Bremsflüssigkeit aus dem Ausgleichsbehälter, füllt neue Bremsflüssigkeit darin ein, montiert alles, baut den gewünschten Druck auf und legt mit dem Entlüften los. Der Vorteil wäre, dass das Geräteinnere sauber bleiben dürfte, der Nachteil könnte aber sein, dass man zwischenzeitlich das Gerät demontieren muss, um neue Flüssigkeit in den Ausgleichsbehälter zu geben.
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