Moin, sehr geehrter Fastnachter, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
und:
Auf die Bemerkung:
Das mag für die Wahl der Farbe/n zutreffen. Nicht jedoch für deren Eintragung in die amtlichen Papiere (wenn die Außenfarben nach eigener Entscheidung von den werksmäßigen Farben anweichen sollten...).
Die Außenfarben haben den Status einer "amtlichen Eintragung / Bescheinigung" und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/"Fahrzeugschein" (hier unter der Ziffer 11) und auch entsprechend in der Zulassungsbescheinigung Teil 2/"Fahrzeugbrief" dokumentiert.
(Und es soll bei der Rennleitung und auch bei den Prüfberechtigten ja welche geben, die das gaaaaanz genau überprüfen.....).
Die Abänderung/en der Farbe/n sind/ist bei nächster sich bietender Gelegenheit der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen (zur Kenntnis zu bringen, die neuen Farbe mitteilen und/oder vorzeigen) und die Papiere entsprechend berichtigen zu lassen. (Mutmaßlich nach Termin und gegen Gebühr, deren Höhe mir z.Zt. nicht bekannt ist).
Jedenfalls sollen die Papiere mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Kfz übereinstimmen.....
Bitte nicht hauen, ich habe die Vorschriften nicht gemacht (stammen wohl den Ursprüngen nach aus der Frühzeit des Terrorrismus und den entsprechenden Fahndungsmaßnahmen.....).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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