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xandi

Kühlerlüfter ( vorne ) läuft lange nach.......

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Hallo Leute

Bei meinem 450 er Bj 2001,55Ps: Kühlerlüfter läuft extrem lang nach bzw.schaltet sich überhaupt nicht mehr ab.Was kann man tun?

 

Danke u.lg Hubsi

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Hast Du eine Klimaanlage?

Wenn diese angeschlatet ist, läuft der Kühlerlüfter permanent.

 

Gruss

Emil


Gruss

Emil

 

 

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hey hubsi, also erstmal ist das nicht schlimm und du kannst auch mit laufendem lüfter des LLK weiterfahren, also es passiert nichts und es geht auch nichts kaputt. also erstmal keine sorgen machen. ich hatte das auch schon bei meinem 450er cdi und bin damit 3 monate gefahren.

 

geht der lüfter ca. 15 sekunden nach dem start des motors direkt an ? auch wenn der motor noch kalt ist ? Wenn das der fall ist, ist der sensor am lüfter des LLK defekt oder nicht richtig eingesteckt :) hattest du ne repartur in letzter zeit wo der LLK ausgebaut oder hinten am heck rumgeschraubt worden ist ? wenn ja schau mal ob das kabel wieder eingesteckt worden ist.

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Hallo danke an Alle,anscheinend hat mein Kleiner ungeahnte Selbstheilungskräfte ,es ist wieder alles ok!

L.G an Alle

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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