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Fiffelgubbe

CDI glüht nach

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Moin,

ich hab mal ne technische Frage:

Seit Freitag glüht mein Smart 450 CDI nach.

Also ich glühe wie gehabt vor (so 2sek oder so) dann geht die Vorglühleuchte aus und ich werf den kleinen an. Dann geht die Vorglühleuchte wieder an und bleibt auch fast eine Minute an.

 

Ich kenn es ja von unseren alten Bundeswehrdieseln, dass die nach dem Gebrauch der Flammstartanlage nachglühen um ein halbwegs vernünftiges Abgasverhalten und Brennverhalten hinzubekommen, aber bei nem CDI?

 

Gehört das so?

Oder läuft da bei mir was schief?

10°C sind ja eigentlich warm genug


450 Pure CDI Cabrio Bj.02

 

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Da ist eine oder mehrere Glühkerzen Deines Dreizylinders durchgebrannt!

Das Nachglühen ist hier die Folge von!

 

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Okay, dann werd ich die mal wechseln.

Kommt man da problemlos ran oder ist das ne Wahnsinnsaktion?


450 Pure CDI Cabrio Bj.02

 

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Problemlos dran kommen ist nicht so gut würde ich sagen.

Ich würde es machen lassen!!

Und vorher richtig HEIß fahren!!!!


Smart Forfour

147043.png

Smart Fortwo CDI

726121.png

 

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Naja, die Bilder sahen ganz vielversprechend aus.

Ich hab auch an anderen Autos schon Glühkerzen gewechselt und da war immer noch ne ESP im Weg.

Die kleinen Mistdinger dürfen halt nur nicht abreißen :-D


450 Pure CDI Cabrio Bj.02

 

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Wie sieht das beim Smart eigentlich aus, verabschiedet sich die Glühzeitendstufe auch gerne wenn eine Kerze im Eimer ist?

 

 

Sorry für OFF-Topic, passt aber gerade am ehesten.

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...eher selten! Die sind nicht so wahnsinnig empfindlich...

 

smarte Grüsse

 

Martin 8-)

-----------------

... der sich den Wolf schraubt.... ):

 


... der sich den Wolf schraubt.... ):

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Stimmt, normalerweise hat das Durchbrennen einer Glühkerze keine Auswirkungen auf das Glühzeitsteuergerät.

Das kann man vergleichen mit einer Glühlampe, was anderes sind die Glühkerzen ja im Prinzip auch nicht!

Bei 99 Fällen, wenn eine Glühlampe durchbrennt, reisst der Glüfaden auf und der Stromfluss ist unterbrochen. Dann isses eben dunkel!

 

Manchmal aber brennt eine Glühlampe ja richtig spektakulär durch, indem kurz vor dem Durchbrennen der Glühwendel quasi miteinander verschmilzt und einen Kurzschluss bildet, bevor er sich dann endgültig verabschiedet und damit unter Umständen noch eine Sicherung zum Auslösen bringt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.04.2012 um 15:57 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrter Thinkabell, sehr geehrte Forengemeinde !   @Thinkabell   Ich war (bisher) davon ausgegangen, daß die Kostenpflicht des "Anwohnerparkens" eher eine regional-politische Entscheidung ist. Oder gibt es da nun auch schon Vorgaben aus der EU-Bürokratie zu, die dann zwingend in vorauseilendem Gehorsam einzuhalten sind....?   Fällt m.M.n. doch eher unter das Thema "Vergrämen" des normalen Autofahrers/-Halters durch die Kommune...(macht es im Ergebnis aber auch nicht besser.....).   Aber hier ähnlich: War unlängst in der Hamburger Innenstadt "zu Fuß" unterwegs: Konnte beobachten wie ein "uniformierter" Überwacher des ruhenden Verkehrs gerade dabei war, ein normal zugelassenes Tourenkrad mittlerer Leistung, abgestellt auf einer Gehwegfläche nicht behindernd nahe einem Verkehrszeichenträger, mit einer Verwarnung mit Verwarngeld ("Knöllchen") zu versehen. Auf meine freundliche Nachfrage (bin selbst ab und an mit einem Krad in HH unterwegs) erklärte mir der Hoheitsräger, daß hier die Ordnungswidrigkeit im Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer den Fußgängern vorbehaltenen Fläche (Gehweg) gegeben ist. Ohne Behinderung von Fußgängern, sonst würde es deutlich teurer..... Es sei unbedingter politischer Wille und sein Auftrag, dies zu unterbinden durch entsprechende Ahndungen. Auf weitere Nachfragen erklärte er weiter, daß dafür vorgesehene Flächen zu nutzen sind, auch wenn dies dann Flächen betrifft, die von "Mehrspurfahrzeugen" genutzt werden könnten (Pkw-Parkplätze). Auch das sei unbedingter politischer Wille. Weiterhin wies er mich darauf hin, daß eventuelle Parkschein- und oder Parkscheibenpflichten auch von Einspurfahrzeuges (z.B. Krädern) unbedingt zu erfüllen wären. Andernfalls würde auch dies gebührenpflichtig geahndet werden.   Dies Vorgaben der kommunalen Politik beträfen das gesamte Stadtgebiet von Hamburg, würden aber insbesondere im innerstädtischen Bereich verstärkt überwacht und geahndet (die Verstöße)......   Also geehrte Forengemeinde: Auch mit einspurigen Kraftfahrzeugen in Hamburg die Verkehrsregeln lieber strikt beachten........   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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