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NAVIS

Eintrag von ATU-Felgen

Empfohlene Beiträge

Muss man zum Eintragen der Felgen den Fzg.Brief mit nehmen oder reicht der Fzg.Schein?

:-? :-? :-? :-? :-? :-?


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Gruß

Thomas (NAVIS)

vom smart-IN-Stammtisch Ingolstadt

 

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Hallo navis,
den Kfz-Brief mußt Du auch mitnehmen.
Im Falle des Verlustes des KFZ-Scheines wird auf Basis des Briefes ein Ersatzschein ausgestellt.
Wäre der Eintrag im Brief nicht vorhanden müsstest Du Deine An- und Umbauten erneut
dem Tüv vorführen.
Die Vorlage des Briefes ist nicht nur ein lästiges Übel sondern bewahrt, Dich bei oben beschriebenen Szenario, auch vor wiederholtem TÜV-Besuch.
Es gibt natürlich auch noch andere Gründe warum ein Eintrag im Brief erforderlich und sinnvoll ist.
z.B. Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeuges.
Da der Schein in beiden Fällen eingezogen wird wäre bei Wiederzulassung eine erneute Tüv-Vorführung zur Abnahme erforderlich.

Gruß Max

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Hi,
ich hab immer nur den Fahrzeugschein mitgenommen. War auch völlig ausreichend. Ich hab für die Federn, Felgen/Reifen und die Standheizung einen Zettel bekommen, den ich bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müsste. Von den Zetteln hab ich mir Kopien gemacht, die ich beim Fahrzeugschein im Auto aufbewahrte und die Originale hab ich daheim beim Fahrzeugbrief gelassen. Da stand immer untendran, dass ein Eintrag im Brief erst bei der nächsten Befassung (z.B. ummelden) erforderlich sei. Jetzt hab ich aber letzte Woche das Tuning eintragen lassen und da war eine Änderung im Brief sofort erforderlich. Ich hab den Rest auf der Zulassungsstelle dann auch mit in den Brief eintragen lassen und auch nur 11,60 € bezahlt.

Gruß Ingo

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    • Moin, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Nach meiner "laienhaften" Einschätzung werden doch bei einer "normalen" HU beim örtlichen TÜV-Nord/GTÜ (und den anderen üblichen Verdächtigen) auch in gewisser Weise die Reibwerte der Reifen geprüft, oder etwa nicht ?   Das läuft doch (zumindest hier zu beobachten) immer ähnlich ab: Der/die Prüfberechtigten übernehmen das Fahrzeug und fahren achsweise auf im Hallenboden eingelassene (getrennte) Reibrollen. (Die sind wohl aus grobem / rauem Metallmaterial gefertigt). Dann setzt sich der Bremsenprüfstand in Gang und der Prüfberechtigte betätigt die jeweilen Bremsen. Dann kann man die Bremsleistung auf Anzeigen an der Wand (für den Bremser und die Beobachter gut sichtbar) ablesen (absolut / meist in "Kilo-Newton" , und auch relativ zueinander (also rechts-links). Zur besseren Einschätzung gibt auch noch einen Bereich mit "ampelmäßigen" Anzeigen: grün/gelb/rot.   Es müssen gewisse Mindest-Bremsleistungen erreicht werden. Damit ist dann doch auch das Gesamt-System (Brems und Reifen) geprüft und im positiven Falle die Verkehrssicherheit geprüft gegeben und wird entsprechend bescheinigt. Unzulässig niedere "Reibwerte" würden doch erkannt werden und entsprechend bemängelt.....oder etwa nicht ???   Hier sind die Hallen während der Öffnungzeiten meist offen und der Zustand ist der Witterung entsprechend: kalt, bei Nässe eben feucht, auch die Rollen des Bremsenprüfstandes. Und bei Nässe auch die Reifen der zu prüfenden Fahrzeuge.....   Nach Auskunft der hiesigen Prüfstelle (GTÜ) wird der Prüfstand mindestens jährlich gewartet und "kalibriert".   Kräder werden im Fahrversuch (in abgelegener Seitenstraße) hinsichtlich der Bremsleistungen geprüft, jedoch nur bei Temperaturen oberhalb von 5 Grad Celsius).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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