Das ist nicht so.
Wie ja bereits hier geschrieben:
Wäre es anders, dann hätten die serienmäßigen Räder ausgetragen werden müssen.
Korrekt ist aber, dass nur die DBV mit der Spurverbreiterung gefahren werden dürfen.
Eine Eintragung wie die von Dir vorgeschlagene
darf der Sachverständige eigentlich nicht machen, wenn ihm nicht alle entsprechenden Kombinationen zur Begutachtung vorgeführt wurden. Zum Glück gibt es aber einige, die es trotzdem so machen.
In Bayern hat man dafür inzwischen nur noch 6 Wochen Zeit.
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