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DrHook

TFL für den 451 trotz Nebler?

Empfohlene Beiträge

Verehrtes Forum,

würde gerne wie im Titel beschrieben nachrüsten. Bedingung: die Nebler sollen bleiben und es sollte legal sein (TÜV / e-Nummer).

Gibt es da eine Möglichkeit? Die Sachen von MDC scheiden aus den o.g. Gründen für mich aus.

Merci

Hook

 

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Es gibt die teuere Lösung von Brabus mit Neblern und Tagfahrlicht in der Blende. Erhältlich im SC.

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Die kenne ich, wollte ich aber aus deinen Gründen ausschließen: zu teuer.

Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Ich dachte daran, eine LED-Leiste unter dem Frontspoiler zu befestigen. Oder ist die dann für die STVO zu tief?

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Kein Bock mehr auf dieses Forum. Nur noch Spam, Hetze und blöde Kommentare ( Außer einigen wenigen die wirklich helfen wollen, euch Respekt ! )

[ Diese Nachricht wurde editiert von Schmelzer64 am 29.05.2017 um 19:23 Uhr ]


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Quote:

Am 12.08.2011 um 07:58 Uhr hat Schmelzer64 geschrieben:
Hallo ...



Ich sah mal einen Smart der hatte diese Tagfahrleuchten von Hella in die Frontpanele eingesetzt. Links und rechts vom Kühlergrill.

Du must nur mutig genug sein um die Frontpanele aufzubohren ... ;-)



Smarte Grüße aus Göttingen ...





 

Hm... ob ich mich das traue?

Frage: Wenn ich Leuchten mit einer e-Nummer habe, dann sind diese auf jeden Fall schon mal legal, oder?

Wie frei bin ich denn bei der Platzierung dieser LED-Leisten?

 

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Quote:

Am 12.08.2011 um 16:08 Uhr hat DrHook geschrieben:
...

Wie frei bin ich denn bei der Platzierung dieser LED-Leisten?





 

Darf man die Tagfahrleuchten an jeder beliebigen Stelle am Auto einbauen?

 

Nein, bei der Montage müssen bestimmte Abstände eingehalten werden:

 

• mindestens 25 und höchstens 150 Zentimeter zum Boden.

• Außerdem müssen es zwei Leuchten sein, die wenigstens 60 Zentimeter voneinander entfernt sind.

• Zu den Fahrzeugseiten darf der Abstand höchstens 40 Zentimeter betragen.

 

*lt. Autobild

 

;-)

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mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

smart451.jpg

 

Hier gehts zum smart-club-mv ;-)

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Dann scheidet wohl auch eine Montage im Kühlergrill aus, direkt in den Ecken neben der Entriegelung für die Wartungsklappe ???

 

Hatte mir das auch schon überlegt wohin mit TFL wenn die NSW bleiben sollen.

Werde evtl mal zum TÜV fahren die müßte ja eine verbindliche Aussage machen können.

 

-----------------

Gruß

 

Jürgen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von KMW2204 am 12.08.2011 um 21:51 Uhr ]


Gruß

 

Jürgen

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Ich habe das Folgende im I-Net gefunden:

 

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

 

- Montageort: Fahrzeugfront

- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm

- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

- die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen

 

 

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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    • Ich muss das vielleicht mal erklären. Also, ich bin Rentner mit einer relativ gut ausgestatteten Werkstatt( zwei Drehbänke, Fräßmaschine, Maschinesäge, Schweißgeräte und dem ganzen was noch dazu gehört) darum spielen Zeit und Aufwand für mich keine große Rolle. Den Bagger habe ich ohne Originalmotor zum Schrottpreis bekommen und den SpenderDieselSmart gabs für 300,- Euro bei Ebay. Die ganze Sache ist also mehr oder weniger eine Hobby Schrauberei, und beim Hobby hört ja die Vernunft und Wirtschaftlichkeit ohnehin auf. Die Adapterplatte zwischen Motor und Hydraulikpumpe sollte ich mit einer Drehbank und Fräßmaschine angefertig bekommen und den Flansch welcher auf den Starterkranz geschraubt wird bekomme ich auch auf der Drehbank hin. Dann folgt eine Hardyscheibe und der Pumpeflansch ist schon vorhanden. Motor/Pumpe Verbindung und Kraftschluss sind also machbar. Die Motorlager übernehme ich vom Smart, da hilft dann ein Schweißgerät um diese an den Bagger anzupassen. Die Tankpumpe wird auch übernommen damit die Hochdruckpumpe mit Diesel versorgt wird. Das GasPodi werde ich warscheinlich so umbauen das es sich feststellen lässt. Der Wasserkühler und Ladeluftkühler werden auch übernommen, der Lüfter des Wasserkühlers läuft elektrisch über den Thermoschalter.  Leistungsmäßig sehe ich kein Problem, der Janmarmotor hatte 22Ps und er CDI Motor sollte irgendwas bei 40Ps liefern. Selbst wenn unter Last die Drehzahl etwas absacken sollte werde ich bei einem Minibagger damit leben können. Die Motoren haben auch in etwa den selben Hubraum, also sollte das Drehmoment auch in etwa klar gehen. Und mit dem Motorsteuergerät war ich Heute bei meinem Bekannten welcher beruflich Steuergräte repariert und programmiert, er meinte er stellt mir das Steuergerät sodass die Wegfahrsperre, alle Getriebefunktionen deaktiviert sind. In dem Thema stecke ich aber nicht drin und muss abwarten was dabei heraus kommt.   Wie gesagt ist das Alles nur Hobby und ich will damit nicht zum TüV oder zur BAUMA. Ich bin nur einfach ein Schlosser im Ruhestand mit eigener Werkstatt, Zeit und Lust.
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