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blino

Smart-Software Update

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Ich habe neulich mal gelesen, dass für den Smart ForTwo (07er-Version) ein Software-Update für den Motor und das Getriebe verfügbar wäre, damit die Automatik früher hochschaltet (und dadurch ein wenig Benzin spart). Jetzt meine Frage: Woher weiß ich, ob mein Smart (2007, 84PS) dieses Update nicht schon draufhat? :-?

 

 

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Mit 84 PS bist Du in der Diesel Rubrik wohl verkehrt. ;-)

Einfach mal ins SC gehen und nachfragen, die können das auslesen!

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Hallo, mir wurde ohne mein Wissen und ohne mich vorher zu fragen einfach ein Softwareupdate aufgespielt!

Jetzt macht der Smart dieses!

In der Stadt und vor allen Dingen in den 30km/h Zonen schaltet der Smart ununterbrochen die Gänge. Der 2 Gang schaltet bei ca. 20km/h, der 3 Gang bei ca. 30km/h, der vierte Gang bei ca.40km/h und der 5 Gang bei ca. 60 km/h.

In der 30km/h Zone ist es am schlimmsten, der Smart schaltet andauernd zwischen dem 2 und 3 Gang hin und her. Im Stadtverkehr, wo kaum jemand exakt 50km/h fährt, schaltet der Smart auch immer im 4 und 5 Gang hin und her. Ich bin laufend am bremsen, da kaum noch eine Motorbremsung im Automatikbetrieb möglich ist. In der 30km/h Zone fahre ich oft im 3 Gang um die Kurve und muss dann immer wieder bremsen, da der Gang nicht runter schaltet. Laut meiner Werkstatt ist das von den Kunden so gewünscht worden, um Sprit zu sparen.

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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