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JKcdi

Radiovorbereitung

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Hallo an Alle,

 

habe mir einen Smart 42 CDI (`08er) zugelegt.

Da ich ihn erst im Laufe dieser Woche in den Händen haben werde ( :-D ) wollte ich mal euer Wissen in Anspruch nehmen.

Der Smart hat vom Werk aus kein Radio verbaut.

Allerdings fiel mir eine abgeschraubte Antenne im Innenraum auf.

-->Kann ich also davon ausgehen, dass die Kabel alle liegen und ich lediglich ein Radio und ggf. ordentliche Lautsprecher einbauen muß???

 

Danke schonmal für eure Antworten!

 

Gruß,

 

JK.

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Hallo JK,

 

hast eventuell eine Radio Vorbereitung. Dann hast Du die Kabel für das Radio schon liegen und natürlich auch eine Antenne.

 

Gruß Karddoc

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451 Cabrio, 52kw MHD

 


451 Cabrio, 52kw MHD

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Danke für die Antwort karddoc!

 

Es ist nur so, das der Smart meiner Wahl ein pure werden wird.

Der Vorbesitzer war eine Firma, sodass für mich die These schlüssig erschien, das alles was damals extra kostete, beim Kauf eingespart wurde(Extras sucht man weitestgehend vergeblich).

So wäre eben auch eine Vorbereitung ein "unnützer Posten"gewesen. Die kostete schließlich auch 120€ (oder so).

 

Naja, wenn Antenne=Radiovorbereitung heißt, passt`s ja.

 

MfG,

 

JK.

:-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von JKcdi am 21.06.2011 um 19:14 Uhr ]

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So, kann das Thema nun auch abrunden indem ich nun nicht mehr vermute, sondern weiß, dass Antenne = Radiovorrüstung bedeutet.

 

Hab´ heute alles angeschlossen und fein verbaut.

Da ich keine Adapterblende zur Hand hatte, habe ich kurzerhand mittels Stichsäge und Bohrmaschine die ursprüngliche Blende bearbeitet.

Durch die Konvexität sieht`s aber links und rechts am Radio bissel doof aus. Ist also nicht in jedem Fall zu empfehlen.

Nuja, werde mir ne andere Blende bestellen.

 

So.

 

JK. :-D

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Radiovorrüstung heisst, dass du die Kabel im Kabelschacht hast, die du für den Anschluss brauchst. Die Antenne ist zwar bei der "Radiovorrüstung" bei, jedoch habe ich von Smart-Verkäufern gehört, dass bei vielen Smart,die ohne Radiovorrüstung bestellt wurden, die Antenne trotzdem mit dabei ist - sie ist also kein "Beweis", dass der Smart RV hat...

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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