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ursus71

falsche Rad/Reifen Kombi

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Hallo zusammen,

 

auf der Suche nach neuen Sommerfelgen bin ich auch nochmal über die Beschreibung der Winterfelgen gestolpert und wurde dort stuzig das die Reifen laut ABE zu breit sind für die Felgen.

Habe beides als Komplettrad bei meinem Smart Händler gekauft unter der Prämisse das diese Kombi auch eine ABE besitzt. Nach nun 3 Monaten stelle ich fest, dies ist nicht der Fall. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Kann ich dem Händler die Kombi oder zumindest eins von beidem wieder vor die Tür legen und verlangen das er es nun passend macht? Oder ist es nun dazu zu spät?

 

Um folgende Felgen geht es:

http://www.kfz-teile-service.de/dbv-...bali-alufelgen

 

Die sind beim Smart in der ABE freigegeben für 155/175 (v/h). Aufgezogen sind aber nun 175/195.

 

Viele Grüße

Stefan

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Welche Felgenbreite hast Du denn dort gekauft, vorne und hinten?

 

Wenn das vorne 4,5 Zoll Felgen sind und in der ABE nur 155er Reifen drin stehen, dann dürfen dort auch keine 175er aufgezogen werden!

 

Wundert mich nur, daß du das jetzt erst merkst!

Da würde ich mal ganz schnell bei Deinem Smart Dealer vorstellig werden. Wenn Du die Reifen gerade auf dem Smart montiert hast, dann fährst Du auf wackeligen Beinen sozusagen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 23.01.2011 um 12:19 Uhr ]

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Danke das Du meinen Post nochmal zusammengefaßt hast.

Mir ist bewußt das ich so nicht fahren darf. Mir hat der Smarthändler, wie bereits geschrieben, die Kombination so verkauft und auf meine Nachfrage bestätigt, dass diese Kombi (Felge und 175/195) auch eine ABE hat. Ich hatte zum damaligen Zeitpunkt keinen Anlaß diese Aussage anzuzweifeln und dies zu überprüfen.

Meine Frage ist nun, welche rechtlichen Möglichkeiten ich nun nach drei Monaten Benutzung dieser Kombi habe.

 

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Quote:

Am 23.01.2011 um 12:29 Uhr hat ursus71 geschrieben:
und auf meine Nachfrage bestätigt, dass diese Kombi (Felge und 175/195) auch eine ABE hat.

Dann würde ich ihn mal auffordern, Dir dies schriftlich nachzuweisen bzw. auszuhändigen!!!

Eine mündliche Zusage dürfte Dir in einer Verkehrskontrolle, beim TÜV oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall relativ wenig nützen! :(

 

Über die rechtlichen Möglichkeiten kann ich Dir nichts sagen, aber wenn der Dir eine nicht zugelassene Kombination verkauft hat, dann würde ich ihn zur Rücknahme auffordern!

 

Und so lange er Dir nicht schriftlich nachweisen kann, daß hierfür eine Zulassung vorliegt, ist es eine nicht zugelassene Kombination!

Daß die Reifenbreite auf dem Smart gefahren werden darf, ist in dem Zusammenhang irrelevant, wenn sie auf den Felgen nicht aufgezogen werden darf!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 23.01.2011 um 12:40 Uhr ]

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so, der Fall ist geklärt. Nachdem in einem ersten Telefonat der Teilemann noch steif und fest behauptet hat, dass man diese Kombi so fahren darf, hat dann ein Telefonat mit dem Geschäftsführer die Sache geklärt und ich bekomme nun neue Felgen.

Also Ende gut alles gut.

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    • Moin, sehr geehrter lockeol, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrter Funman, sehr geehrter maxpower879, sehr geehrte Forengemeinde !   Die Ausführungen der Vorredner kann ich bestätigen:   Auf die Frage:   Ich habe diese Abgasleitung schon ausgebaut, ohne den Turbolader auszubauen. Am Turbogehäuse war der Flansch mit 2 Inbus-Schrauben (5mm Inbus) befestigt (450er cdi, BJ: 2005). Entsprechend (bzgl. der erforderlichen Länge) zurechtgefexter 5mm 6-Kant-Stiftschlüssel und einige Verlängerungen aus handelsüblichen "Nußkästen" haben gereicht. (Jetzt nach so vielen Jahren könnten die Schrauben jedoch schwer gehen, weil vermutlich/wahrscheinlich festgegammelt...).   Und:   Das (vollständige) Reinigen eines ausgebauten AGR ist nicht "vergnügungs-steuer-pflichtig", aber auch nicht besonders anspruchsvoll (finde ich jedenfalls): Wenn der Stellmotor entfernt/abgebaut und das "Mischblech" (nicht magnetisch) demontiert sind, läßt sich der eigentliche Ventilkörper (Stahl, nicht magnetisch, Durchmesser ca. 25mm, Länge ü.A. 64,5 mm, gemessen mit Meßschieber analog) leicht achsial aus dem Alu-Gußgehäuse herausdrücken und entnehmen. Der @Funman hat länger zurückliegend diesen Ventilköper mal versucht, weiter zu zerlegen (und zur Erkenntnisgewinnung aufgefext). Das Zerlegen geht wohl nicht zerstörungsfrei. Ich verlasse mich auf seine Expertise und reinige den Ventil-Einsatz so wie er ist. Für mich reicht das auch.....   Einer Verschlußplatte benötigt es eigentlich nicht. @maxpower879 hat mal beschrieben, daß man den genannten Ventilkörper auch so weit gedreht wieder an selber Stelle einbauen kann, daß das Ventil auch dann nichts mehr (keine Abgase) durchlassen kann.   ACHTUNG: Ergänzender Hinweis: Durch Veränderungen an dieser Stelle wird das Abgasverhalten unzulässig verändert. Die Betriebserlaubnis erlischt. Dessen sollte man sich bewußt sein.....   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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