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Marc1984

[S] nen krümmer

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Falls einer noch irgend einen schrott rumliegen hat und Ihn lediglich für den Versand raushaben möchte wäre ich dankbar, kaputter turbo, nur der krümmer egal. muss damit nur anpassungen durchführen. Danke

 

Marc


bwsn-5.jpg

 

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600 oder 700ccm?

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc1984 am 16.01.2011 um 11:28 Uhr ]


bwsn-5.jpg

 

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is egal welcher.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc1984 am 16.01.2011 um 11:27 Uhr ]


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Frage bei Deinem SmartCenter an. Die werden da sicher einen in der Schrottbox liegen haben oder für Dich einen bei Seite legen wenn sie einen haben

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Moin,

 

wie wäre es mit schweißen?

Bei mir war am Krümmer die Einschraubverbindung von der Ölrückführung abgebrochen. Hab zum Glück jemanden gefunden der sowas top schwießen kann.

 

Gruß Kaabe


Kaabe von Borkum

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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