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limitedone

Scheibenwischer hochstellen 451 Polung

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Hallo Leute

 

ich zerbreche mir schon die ganze Woche den Kopf wie man die Scheibenwischer beim 451 hochstellen kann. Das Gestänge ist ja leider nicht mehr einfach mit einer Mutter verbunden sondern genietet o.Ä.

Jetzt habe ich die Erleuchtung gehabt ob man nicht einfach die Polung vom Motor umstellen kann. Geht das? Oder ist das Getriebe (falls eines drinne is) dazu geeignet?

Der Stecker auf jeden Fall könnte man wenn man die Hülle drumherum ab macht auch andersrum einstecken siehe Bilder.

Den Wischarm selbst ist ja gleich umgebaut.

Link zu den Bilder. Das mit dem Bilder hochladen geht bei mir nicht!

 

http://s10.directupload.net/file/d/2399/ad6fvcor_jpg.htm

 

http://s10.directupload.net/file/d/2399/9yzcxld2_jpg.htm

 

Hat jemand ein Bild von einem 451 Smart wo die Scheibenwischer hochgestellt sind?

In einem anderen Beitrag dazu hat ein User geschrieben dass er schon paar 451er mit hochgestellten Wischer gesehen hat.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von limitedone am 09.01.2011 um 11:16 Uhr ]

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Hmmm,also ich kenne mal niemanden,der beim 451 die Wischer hochgestellt hat..

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von la_Belette am 09.01.2011 um 12:11 Uhr ]

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schwarzer,

ich glaub er hat die zum fotomachen

hochgestellt. wenn er naemlich faehrt

sind die wischer unten. :)

tolle bilder!!!


wuschl1.gif

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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