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JannineBu

Smart, iPad, das Leben und alles

Empfohlene Beiträge

Aaalso.

 

Quote:
Ab sofort steht die erste iPad-App von Smart im iTunes -Store zum Download bereit. Unter dem Titel "Ideen bewegen" präsentiert die Automarke eine interaktive Geschichte großer Visionen und Visionäre. Zur App kann jeder iPad-Besitzer einen eigenen Beitrag ergänzen. So soll das eBook kontinuierlich umfangreicher werden.

In 17 Themenbereichen finden sich Beiträge über visionäre Personen und revolutionäre Ereignisse. Die Themen sind breit gefächert und reichen von Gesellschaft und Politik über Philosophie und Wissenschaft bis hin zu Lifestyle und Kommunikation.

"Wir wollen mit der neuen smart iPad App eine Plattform schaffen, auf der sich die Menschen kreativ mit der Welt beschäftigen, ihre Ansichten aufschreiben und sie mit anderen teilen und diskutieren können. Daraus entsteht ein einzigartiges Kaleidoskop, das die Vielfalt der Menschen und ihrer Gedanken widerspiegelt", sagt Smart-Chefin Annette Winkler.

 

Ich bin sprachlos.

 

JB

 

P.S. Hubs - hier noch der Link samt Screenshot und die letzte Zeile des Beitrages:

 

Quote:
Alle zwei Monate wird das eBook aktualisiert und die neuen Beiträge veröffentlicht.

 

Link

[ Diese Nachricht wurde editiert von JannineBu am 04.01.2011 um 17:44 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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