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BUMI45

Seitenairbag Stecker "im"Sitz

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Moin, trotz Lüsterklemme unter dem Sitz bleibt die Fehlermeldung "hochohmig" für den Seitenairbag.

Im forum fand ich einen Hinweis, dass im Sitz noch ein Stecker sei. In unser Auto steigt öfter eine sehr starke Person ein, meine Hoffnung ist, dass die den Stecker im Sitz 2betätigt habe könnte.

Kann mir jemand sagen, wie ich das Airbaggehäuse öffen kann ohne etwas zu zerstören?

Dank für Mühe, Gruß, Burgfried

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Am Airbag selber ist ein Stecker.

Vom Airbag würde ich an deiner Stelle die Finger lassen- wenn da was passiert geht's aus dem Krankenhaus direkt ab hinter schwedische Gardienen...

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:-D Hallo, also eine Lüsterklemme ist bestimmt nicht das Beste. Nach 5 versuchen vom Smartcenter, habe ich vor 2 Jahren den Stecker unter dem Beifahrersitz gelötet, seitdem ist Ruhe. Der Stecker am Airbag wird nicht der Übeltäter sein. Bin bei der Firma wo die Leute beim fahren den Hut auflassen. :lol: Ach ja immer schön die Batterie abklemmen.

 

 

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Moin, linekai, Du hattest Recht: Lüsterklemme war nichts.

Ich habe die Enden gelötet und mit Schrumpfschlauch isoliert.

Dann Fehler gelöscht und gut ist.

Der Stecker ist im Gehäuse sehr gut gefertigt, in der Ausführung der Rundkontakte aber fragwürdig. da gibt es im modellbau bei Conrad bessere Ausführungen. Frage ist nur, ob der Kurzschlusskontakt im Stecker wirklich erforderlich ist.

Gruß, Burgfried

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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