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silberpfeil61

Biete Leichtmetallfelgen "strikeline"

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Hat jemand interesse an einem Satz Leichtmetallfelgen Modell " Strikeline"

Habe da von meinem cabrio noch welche. Die Sommerreifen welche drauf sind sind runter.

Grösse vorne 5 J 15 mit 175/55 R 15 und hinten 6,5 J 15 mit 195/50 R 15

Auf wunsch lasse ich die alten Reifen noch von den Felgen runter machen. Ich kann sie als Sperrgut versenden Kostet aber dann sicher um die 50 Euro.

Bei intersse könnt ihr mir ja mal ein Preis nennen den Ihr bereit seid zu zahlen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von silberpfeil61 am 22.12.2010 um 18:39 Uhr ]

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Hallo sind die felgen noch zuhaben?gibt es original bilder vom zustand der Felgen?

 

Mfg

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Ja die Felgen sind noch zu haben. Habe im Moment aber nur ein Bild da sind die noch montiert an meinem Smart. Ich werde die Reifen nächste Woche demontieren lassen und mache dann neue Aufnahmen

 

 

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Für 400€ nehme ich sie auch, wo muss man die abholen?

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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