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skil302

Ölabscheider und TLE

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Hallöchen zusammen,

 

zuerst möchte ich mich gerne vorstellen:

Ich bin seid 4 Tagen stolzer besitzer eines Smart Fortwo-Passion, 61Ps Benziner von 2004 und 20000km Laufleistung.

Bis jetzt bin ich echt begeistert und möchte natürlich das es so bleibt.

Nun habe ich schon seid Wochen viel gelesen über Motorschäden (und ärgere mich jetzt doch das ich nicht den CDI genommen habe, hehe :-P ).

Naja, aber scheinbar kann man mit Modifizieren der TLE über das Danfossventil schon eine Menge erreichen. Werde mich da nochmal ein bischen einlesen. Was ich mich allerdings frage ist die Geschichte mit dem Ölabscheider (den von "Udo" soll man nehmen, wie komm ich da ran?). Ist der Ölabscheider eigentlich eher als so eine Art Notfallplan zu verstehen? So nach dem Motto: TLE ist kaputt, aber bevor das ganze Öl im Ansaugtrakt landet verbleibt der erste Teil zumindest im Abscheider so das man noch reagieren kann?

 

Ich danke schonmal jetzt für eure Stellungnahmen.

 

 

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Hallo skil302

Ich hätte Dir so einen Ölabscheider . Der ist neu und ich wollte den in mein Cabrio Passion 61 PS Benziner einbauen. Kam leider nict mehr dazu den mein Smarti musste einem A3 weichen.

Für 70 Euro plus Versandkosten 7,00 Euro könntest den haben

 

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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