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PatrickS

ODB beim 2001er cdi?

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Hallo,

 

ich habe heute meinen Smart zu Stop+Go geschickt, weil meine Airbaglampe leuchtet und ich den genauen Fehler wissen moechte, also nur zum Auslesen. Weil die sich aber nicht sicher sind, ob sie es heute ueberhaupt schaffen (das Auto steht seit heute frueh dort), habe ich meinen Unmut auf Arbeit geaussert. Da meinte gleich ein Kollege, dass er sich haette ein ODB-USB Kabel bei eBay gekauft und seinen Audi von 1996 ueber eine Software auslesen / veraendern kann.

 

Geht das bei meinem Modell auch?

 

Immerhin kostet das Kabel nur 15 EUR bei eBay, fuers Auslesen allein bezahl ich bei Stop+Go 20 EUR.

 

Patrick

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Erst ab 2003 hatte der Smart OBD II.

Du brauchst dir also nichts kaufen. Es geht nicht.


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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OK, danke.

 

Und wie machen die bei Stop+Go das? Mit ODB (1) ? *g*

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von PatrickS am 06.12.2010 um 15:07 Uhr ]

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Es gibt ein Teil von der DAG, das sich StarDiagnose nennt. Damit arbeiten die Werkstätten.

 

 


sigrubberduck.jpg

Karate ni sente nashi

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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