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cadws65

Importauto Bedienungsanleitung

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe heute meinnen neuen
Smart Cabrio CDI abgeholt.

Es ist ein Re-import aus Spanien.

Ist es normal, dass alle Papiere (Bedienungsanleitung, Serviceheft, etc.) in Spanisch vorhanden sind.

Gibt es diese auch in Deutsch zum nachordern.

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Auf www.smart.de unter products&services im Downloadcenter kannst du dir alle nötigen Anleitungen herunterladen.

:-D, ALexander


spritmonitor.de Diesel

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Hi
Reimport aus Spanien???
Von welchem Importeur hast du den denn?
Klingt nach Bodenmüller in Laupheim!! :-D

*neugier_on*

Cu
Michael

-----------------
www.smarts-united.com Der smart Club für Aachen, Heinsberg und Mönchengladbach

 

drive.gif


God is busy. Can i help you?

 

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Nö,

ich hab ihn vom Autohaus Rauscher in Neuburg.

Gefunden habe ich ihn über Mobile.de

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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