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tommy69

Trust Plus Querbeschleunigungssensor

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Hallo zusammen,

ich habe heute voller erwatrung den trust plus abschalter von mdc eingebaut. (450 cdi bj. 2001) Eigentlich bin ich davon ausgegangen dass das trust plus komplett aus ist, aber der Querbeschleunigungssensor ist immer noch aktiv. Also bei schneller Kurvenfahrt oder plötzlichen Richtungswechseln "rudert" die elektronik wieder zurück in form von Gaswegnehmen. Wie kann man das ändern? Der kleine könnte mit dem verbauten Bilsteinfahrwerk deutlich schneller durch die Kurven eilen, wird aber durch die elektronik eingebremst.

Schöne Grüße

Tommy

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dreh einfach den frust ;-) sensor, der sitzt unter dem unterboden schutz in der mitte der tridion

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fabian-ti4400 am 22.09.2010 um 00:33 Uhr ]

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Nur Fachleute hier :lol: :roll:

 

:lol: ....wenn dann um 90 Grad.....

 

 

siehe: hier!

-----------------

 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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