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mcnelly1980

Suche Gewindefahrwerk für altes Modell

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gibt es nicht..so gesehen...da blattfedern und hinten federn/dämpfer getrennt

 

 


 

 

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naja...gewindefahrwerk ist für mich was anderes....der umbau vorne ist klar möglich..aber hinten SO nicht....aber egal

 

 


 

 

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Quote:

Am 07.09.2010 um 12:21 Uhr hat zimbo geschrieben:
naja...gewindefahrwerk ist für mich was anderes....

 

was ist denn anders bei einem gewindefahrwerk.

 

 

ein bekannter hat sich in nen oldliner nen kw gewindefahrwerk einbauen lassen (auch umbau von blattfedern)....möglich ist alles...nur ne frage des preises.

 

in meinen 2nd Gen hab eich auch nen kw gewinde drin und bin sowas von begeistert.....yo 8-)

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rs_logo_sticker-klein.JPG Smart ForTwo Coupé seit 22.07.2009 - EZ 12/2003 - Vollausstattung

 

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naja...bei nem 2.nd ist das ja auch problemlos möglich....

 

 


 

 

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beim oldliner wie beim newliner sind federn und dämpfer hinten immer getrennt, ich weiß ja nicht welches auto du meinst aber....so ist es beim smart....

 

 

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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