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Bulldozer77

135er auf 4 Zoll Stahlfelge?

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Hi

 

auf meinen vorderen Stahlfelgen von Michelin ist folgendes eingraviert:

 

"4J15H2C"

 

Darf ich daraus schließen, dass es sich um eine 4 Zoll Felge handelt?

 

Und wenn ja, darf ich mit diesen Felgen dann 135er Reifen darauf fahren. Denn die sind momentan montiert. Da die jetzt 8 Jahre alt sind, wollte ich eh neue kaufen, darum hatte ich das gerade überprüft.

 

Ist jetzt nur die Frage, ob da 135er oder 145 drauf kommen.

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blackbenz 7 Jahre alte reifen

DU 8 Jahre alte reifen

 

etwas "mutig" findest nicht??

 

 

 

 

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Das ist eine 4 Zoll Felge!

Auf einer 4 Zoll Felge darfst Du 135er oder 145er Reifen fahren, beides ist erlaubt.

 

Auf einer 3,5 Zoll Felge darfst Du nur 135er Reifen fahren.

 

So einfach ist das!

 

Ich würde an Deiner Stelle schon allein wegen den etwas besseren Fahreigenschaften 145er Reifen vorne montieren.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 02.08.2010 um 11:29 Uhr ]

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Ah, ok.

 

Ich habe in der Garage noch 1 paar 145er Sommerreifen von Bridgestone (auf 4 Zoll). Leider auch schon 6 Jahre alt. Die werde ich heute noch montieren und bis zum Herbst fahren. Nächsten Sommer kommen dann neue drauf.

-----------------

394328.jpg?stamp=1275843678

394328.png

 

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>Die werde ich heute noch montieren und bis

>zum Herbst fahren. Nächsten Sommer

>kommen dann neue drauf.

 

montierst du die selber, samt Auswuchten ??

 

weil ansonsten rentiert sich das ja nicht, montieren würde ja mehr kosten, als du dir wegen der paar Monate ersparst...

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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