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Holde22

Glasheckklappe

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Hallo

War gestern im SC weil sich meine Heckklappe nicht mehr schließen ließ.Dort wurde festgestellt das der Stellmotor defekt ist.Kulanz wurde abgelehnt. Der Wagen ist 2,5 Jahre alt und ich benutze den Kofferraum sehr selten.Das ganze hat mich 75 Euro gekostet. Hat jemand das gleiche Problem gehabt.

 

Gruss Dieter

 

:-x

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Hi,

habe das Problem (zum Glück) zwar nicht, aber Kulanz ist auch immer ein Thema des Kilometerstands - was steht bei Dir auf dem Tacho?

Ferner dürfte dieser Fehler nicht zu den bekannten 451er typischen "Massenfehlern" gehören.

T.

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...SMART - this is not only a car, this is a statement!

451er Passion Coupé Juli2008 71PS MHD Klima Standheizung

_______________________________________

Spritmonitor.de

 


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Hallo

30000KM Ich denke das hat mit der Laufleistung nichts zu tun. Denn wie gesagt es wird wenig benutzt.Meine Vermutung ist:es sind einfach zu viele Billigteile im Smart verbaut. :-x

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Ist ja putzig, vor wenigen Wochen hatte ich das Problem auch, war zum Glück ein Garantiefall.

 

Bei mir war's so: statt des üblichen *rrittt-rrittt* des Motors (öffnen und gleich wieder schließen) ließ sich nur noch ein *rrittt* hören, die Heckklappe rastete danach nicht mehr ein, der Motor stellte sich tot. Und da der Wagen dachte, die Klappe wäre noch auf, ließ er sich nicht verriegeln.

 

Der ADAC hat's dann zusammen mit mir zurechtgefummelt, daß die Klappe wieder zuging. Im SC gab es einen neuen Motor (sitzt in der unteren Heckklappe).

 

Würde mich jetzt auch interessieren, wie viel Leute das Problem auch haben.

 

Olaf

-----------------

image.php?vid=325630

 

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Hi,

hat sich der Schaden vorher irgendwie angekündigt?

 

Durch schlechtes Öffnen o.ä.?

 

grüße

sun909

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Hallo

Es hat sich nichts angekündigt, sie ließ sich von heut auf morgen nicht mehr schließen.

 

Gruss Dieter

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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