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Icemann3000

smart Cabrio - Bj. 2001 - Antenne abmontieren

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

in meinem Smart Cabrio, Bj. 2001, ist der Radioempfang = 0. Eingebaut ist/war ein Alpine Radio.

 

Ich hab das Radio noch nicht rausgenommen ob ggf. der Antennstecker rausgerutscht ist - nehme aber eher an - was man so liest - die smart Antenne ist schrott.

 

Kann man diese Wendelantenne vom Smart Cabrio einfach entfernen und ggf. durch eine Foliatec Kurzstabantenne ersetzen?

 

Wenn ja - wie?

 

Die Antenne schaut so aus, als ob die mit dem Fuß fest verbunden ist - kann aber auch sein das ich mich täusche.

 

Solle ich einfach mal mit ner Zange versuchen die Antenne gegen den Uhrzeigersinn abzuschrauben (ohne Zange geht nix - schon probiert) ??

 

Oder muss da alles raus?

 

danke für eure Hilfe.

 

Gruß

Michael

 

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Die Antenne ist in den Fuß geschraubt, an der Antenne ist das Gewinde und am Fuß das Innengewinde.

Allerdings wächst im Laufe der Zeit die Antenne im Fuß fest, daß es so gut wie unmöglich ist, diese beiden Teile wieder voneinander zu trennen! :(

Wenn Du es mit Gewalt versuchst, dann brichst Du entweder die Antenne von dem Gewindebolzen oder das Gewinde bricht am Fuß ab.

Da hilt es dann nur den Fuß und die Antenne zu ersetzen, das ist aber kein Problem und auch nicht allzu teuer, hab ich auch schon machen müssen.

Um den Fuß zu entfernen, musst Du das kleine Plastikdreieck entfernen, das wird nur von einer Kunststoffschraube gehalten.

Der Antennenfuß kostet um die 20.- EURO, die Antenne je nachdem, welche Du montierst.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.07.2010 um 09:47 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird.... Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.   Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen)..... Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....   Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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