Hallo,
es ist vollbracht. Heute habe ich die ATU-Felgen mit 195/45 Fulda auf meinen Smarty montieren lassen. Während der Montage kam ein Mitarbeiter mit einem Gutachten, indem stand, daß bei meinem CDI die 3L Zulassung beim Anbau der neuen Räder entfallen würde. Ich konnte es nicht glauben, besaß ich doch ein Gutachten über die gleichen Flegen, indem stand nichts von alledem. Das Gutachten das ATU hatte war vom Juni dieses Jahres, und meins vom April 2001. Da staunte der MA von ATU nicht schlecht, als ich das GA ihm zeigte. Er hat sich mein GA kopiert, für alle Kunden mit CDI.
Halt! die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Nach dem Anbau fur ich zum TÜV, 500 m weiter, zur Anbauabnahme. Ich legte das Gutachten und meinen KFZ-Schein vor, der Sachverständige sagte, ach so einen Smart hatten ich bereits heute morgen, alles klar und gab seiner Mitarbeiterrin die Unterlagen zum Erstellen der Anbaubescheinigung, eine Prüfung wollte er nicht machen. Ein anderer MA bot mir etwas zu trinken an, wie nett, und wollte eine Probefahrt machen. Derweil hat sich der erste Sachverständige mein Gutachten durchgelesen und fand Merkwürdiges -schwitz!!!- er sah, daß mein Gutachten völlig anders war als das vom Vormittag. Er hat sich dann alles ganz genau durchgelesen, auch das Datum und meinte vielleicht war das andere älter -erleichtert-. Ich bekam meine Anbaugenehmigung ohne irgend welche Auflagen.
Schlußfolgerungen:
Wer einen CDI hat und die ATU-Felgen aufzieht benutze das Gutachten, siehe (http://www.smart-club.de/smart-infos/zubehoer/pdf/gutachten-felge-atu-01.pdf), alle anderen können das von ATU benutzen.
------------------
Salü
Manfred