Jump to content

kaisinho

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    14
  • Benutzer seit

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Aktivieren
  1. Hallo Marc, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Das hilft mir natürlich weiter.
  2. Super, vielen Dank. Jetzt konnte ich schon einmal die komplette Ausstattung ausdrucken. Leider steht bei der Innenausstattung nur "IBE". Damit kann ich leider bezüglich der Farbe nichts anfangen.
  3. Hallo, ich würde mir gerne vom Lederzentrum Lederfresh in der Lederfarbe meines Smarts bestellen. Leider habe ich nicht die genaue Herstellerfarbenbezeichnung. Deshalb habe ich ein Bild der Lederausstattung hier eingestellt. Vielleicht kennt jemand die genaue Bezeichnung? In diesem Zusammenhang hätte ich noch eine Frage. Bei BMW gibt es die Möglichkeit durch Eingabe der Fahrgestellnummer die genaue Ausstattung sich anzeigen zu lassen. Gibt es so etwas auch für Smartfahrzeuge?
  4. Ja, 450 kg und 45 kg. Mein Anhänger darf sowieso nur 350 kg laden.
  5. Heute wurde alles ordnungsgemäß eingetragen. Aber auch wenn es bei einigen hier anders gelaufen ist und gebetsmühlenartig darauf hingeweisen wurde dass keine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau vorliegen muss. Hier bei meiner Zulassungsstelle war es anders. Ohne die Bescheinigung des GTÜ-Mannes wäre die AHK bzw. die Stütz- und Anhängelast NICHT eingetragen worden. Diese Aussage kam vom Leiter der Zulassungsstelle und nicht vom Haus- und Hoflieferanten. Komisch ist auch, dass gerade MisterDotCom mir am Telefon sagte, dass ich eine solche Bescheinigung für die Eintragung benötige. Die sollten es doch wissen, oder? Wenn es bei einigen hier anders funktioniert hat, ok, Glück gehabt. Aber wenn sich die Zulassungsstelle quer stellt habt ihr keine Chance oder hätte ich mit Waffengewalt die Eintragung erzwingen sollen? Gerade derjenige, der hier behauptete, dass ich scheinbar nicht mitlese, hätte besser daran getan, das zu lesen, was ich geschrieben hatte. Das waren die Infos, die ich bekommen hatte, sei es von der Zulassungsstelle, dem TÜV oder dem GF von MisterDotCom . Egal, jetzt ist alles regulär eingetragen und gut ist. Ich möchte mich bei allen hier bedanken, die mich bei diesem Problem unterstützt haben.
  6. So, das Ganze kommt jetzt ins rollen. Ich Depp hatte vergessen, dass ein guter Freund von bei der GTÜ selbstständiger Prüfingenieur ist. Dem habe ich alles zuzgemailt und er konnte überhaupt nicht verstehen, warum ich die Bescheinigung nicht bekommen sollte. Er wird sie mir am Montag ausstellen. Sollte die Zulassungsstelle eine Bescheinigung von der TÜV und nicht der GTÜ verlangen, habe ich immer noch die Option mit Dienstag auf der TÜV im benachbarten Bundesland.
  7. So, 2 weitere TÜV-Gesellschaften haben es auch abgelehnt. Jetzt war ich noch bei einer TÜV in Rheinland-Pfalz und dort sah man sich alles an und telefonierte mit dem Vorgesetzten. Ergebnis: Es handelt sich um eine Einzelabnahme, die nur der Chef unterschreiben kann. Aber es soll zumindest nach deren Auffassung problemlos durchgehen. Dienstag habe ich Termin. MDC hat nach telefonischer Rücksprache mit Herr Papenburg keinen TÜVler im Haus, auch nicht an einem Tag, sondern lassen dies bei der TÜV in Willich eintragen. Dort habe ich angerufen und um einen Termin gebeten. Rückruf ist leider noch nicht erfolgt. Zudem habe ich der Zulassungsstelle alle Unterlagen, auch das über 30-seitige Gutachten zugeschickt. Dort hat man es an den Abteilungsleiter weitergeleitet. Antwort steht noch aus. Das ich also nur hier sitze und Trübsal blase kann man wirklich nicht sagen. Aber im Saarland scheinen die TÜVler anders zu ticken. Das Problem ist -und das hat mir Herr Papenburg auch bestätigt- dass man die jeweilige TÜV nicht zur Abnahme zwingen kann, sondern geduldig jemanden suchen muss, der kein Korinthenkacker ist. Also die berühmte Stecknadel im Heuhaufen. Das witzige an der ganzen Sache ist, dass mir die ablehnenden TÜVler sagten, dass ich die AHK bei Nichteintrag der Stütz- und Anhängelast nicht demontieren muss. Ich darf sie nur nicht benutzen. Dabei brauche ich sie jährlich ca. 3x um Grünschnitt durch den Wald auf die Kompostieranlage zu fahren. Ich könnte jetzt einfach alles so lassen und die 10km Fahrt im Jahr einfach so machen, das möchte ich aber nicht. Ich bin gewillt alles korrekt eingetragen zu bekommen. Aber Ehrlichkeit wird in unserem Lande leider nicht immer belohnt.
  8. Ich war heute beim TÜV und habe keine Anbaubescheinigung bekommen. Ohne diese bekomme ich weder die Stütz- noch die Anhängelast eingetragen. Allerdings darf ich mit dem Wagen mit montierter AHK fahren nur eben nichts ziehen. Da ich bei 2 weiteren TÜV-Prüfstellen hier im Saarland dieselben Aussagen bekam, habe ich keine Chance auf eine ordnungsgemäße Eintragung. Herr Papenburg konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, da er der Meinung war, dass man die TÜV-Leute nicht zwingen kann. Ein leider teures Unterfangen ohne Happy End oder wie man so schön sagt, Lehrgeld bezahlt.
  9. Danke für den Tipp. Das wird dann wohl für mich die Lösung sein. Übrigens habe ich im Netz das Gutachten 55R - 011873 gefunden. Lt. diesem Gutachten hast du mit deinen Äußerungen absolut recht. Ich hatte vor 3 Jahren bereits einen Smart 451. Dieser war schon mit einer AHK ausgestattet und alles im Brief eingetragen. Somit hatte ich jetzt bei der Bestellung keine Bedenken. Vielen dank nochmals für deine Hinweise. Jetzt muss ich nur noch die Zulassungsstelle davon überzeugen.
  10. Und ob die Zulassungsstelle nur aufgrund des Schreibens, bei dem noch nicht einmal daraus hervorgeht, dass es sich um eine Gutachten handelt, die Eintragung vornimmt, wage ich zu bezweifeln. Wenn ich die AHK bzw. die Stützlast und die Anhängelast nicht eingetargen bekomme, darf ich dann den Wagen so wie er eben jetzt da steht, also mit AHK, überhaupt noch fahren oder muss ich das Teil wieder demontieren? Nach meinen heutigen Rundrufen glaube ich nämlich nicht, dass ich da etwas erreichen werde. Ich würde mir dann nur die Kosten für den Abbau ersparen und eben auf den Anhängerbetrieb verzichten. So etwas nennt man Verlustminimierung. Die Eintragung der AHK ist ja nicht erforderlich. Also müsste der Anbau an sich nicht zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen. @Smart 451: Was ist eine ABG?
  11. Hallo, das Dokument habe ich, aber das ist doch kein Gutachten. Zudem steht dort, dass keine Vorstellung beim TÜV erfolgen muss. Genau das widerspricht aber der Aussage von MisterDotCom. Die sprachen davon, dass ich zuerst zur TÜV müsste. Dort bekäme ich eine Anbaubescheinigung und mit dieser müsste ich dann zur Zulassungsstelle. Aber die Frage ist, muss ich jetzt zuerst zumTÜV oder nicht?
  12. Hallo Hajo, vielen Dank für deine Antwort. Mich verwundert es aber, dass der GP der Firma MisterDotCom (möchte den Namen hier nicht nennen) superfreundlich und höflich war und mich über die Vorgehensweise beraten, aber das Wort Gutachten dabei nicht erwähnt hatte. Hätte ich gewusst, das eine Teilegutachten beiliegt hätte ich heute sicherlich einen besseren Blutdruck gehabt. Ich hatte das gesamte Paket ungeöffnet dem Boschdienst übergeben, Aber auch die sagten mir bei meiner Nachfrage nicht, was dem Paket beigefügt war. Auch auf der Internetseite von MIsterDotCom ist kein Hinweis auf eine GUTACHTEN vorhanden. Lediglich die Einbauanleitung konnte man herunterladen. Morgen hole ich das Fahrzeug ab. Ich bin gespannt was ich alles mit übergeben bekomme.
  13. Hallo, möchte mich in dieses Thema einklinken. Ich habe mir bei MisterDotCom für meinen Smart 451 eine AHK gekauft. Heute habe ich sie in der Werkstatt montieren lassen. Morgen bekomme ich den Wagen. Jetzt aber mein Problem, bei dem ich mich im Kreis drehe. Der Smart hat weder eine Anhänge- noch eine Stützlast eingetragen. Die TÜV (bisher nur telefonisch) weigert sich, diese zu bescheinigen, solange ich kein Gutachten vorlege, bei dem dies bescheinigt wurde. Der nette Ingenieur sagte mir, dass es verschiedene Firmen in der Vergangenheit dies in Auftrag gegeben hätten und ich danach googlen sollte. Daimler selber stellt es nicht aus. Die Zulassungsstelle trägt natürlich nichts ein, wenn ich von der TÜV nichts vorlege. Die Fa.MisterDotCom meinte, dass ich nur mit allen im Paket beiliegenden Unterlagen zur TÜV fahren sollte und die dann wüssten, was sie zu tun haben. Hat jemand bisher eine solche AHK eingetargen bekommen? Ich weiß, dass ich vor 3 Jahren schon einmal einen Smart mit derselben AHK hatte. Bei diesem Fahrzeug war allerdings die Anhänge- und Stützlast eingetragen. Aber Daimler scheint sich mittlerweile vehement dagegenzustellen. Sollte ich das Teil nicht eingetargen bekommen müsste ich es wieder demontieren, eine neue Schürze dran verbauen und hätte einen finanziellen Verlust von über 1t. Euro. Zudem leider auch keine AHK für meinen Quadanhänger. Kann mir jemand bei diesem Problem helfen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.