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Idgarf

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  1. Die Gesetzgebung zum Querparken ist in Deutschland etwas schwammig. In §12 Abs. 6 Stvo heißt es zwar: "Es ist platzsparend zu parken" (Quelle: www.neelix.de/gesetze/stvo/, was beim Querparken zwar der Fall wäre. Dennoch kann es trotzdem zu Schwierigkeiten kommen. Die sicherste Variante, um nicht doch einen Strafzettel zu kassieren, ist wohl parallel zur Straße einzuparken.
  2. lustig wär, wenn es den neuen tatsächlich im Erlkönig-Muster geben würde :lol: Ein Hingucker auf jeder Straße!
  3. puh, ist echt nicht mein Fall der Neue. Das Kantige vorne gefällt mir gar nicht. Abgerundet sieht es viel besser aus! Aber ist wohl eine Gewöhnungssache...
  4. Mich würde ja mal interessieren, wie die 4 Personen in den smart gepasst haben :-?
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