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lothar

Querparken

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr smart Fans,

nachdem ich öfter Knöllchen an meinem Liebling hatte, wegen Querparken, habe ich eine Folie mit folgendem Text:

 

Querprken

mit dem Smart ist

☟verboten☟

☛!!! NEIN !!!☚

Einziges Kriterium ist, den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

Solange dies gewährleistet ist, schreibt § 12 VI sogar vor,

den vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen.

(AG Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05).

 

unten an die Windschutzscheibe geklebt

Bisher keine Knolle mehr

Gruß Lothar

 

 


Jetzt habe ich den Neuen wieder Diesel

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Hallo Lothar,

 

zu diesem Thema gibt es jede Menge Berichte im Forum. Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

 

Allerdings sollte man sich nicht auf einen Richterspruch zurückziehen. Jeder Parkvorgang ist eigentlich einzelnd zu betrachten.

 

Es sieht nämlich schon ganz anders aus, wenn Dein Smart in einer unbeleuchteten Straße quer geparkt steht. Für solche Fälle haben Kfz hinten Reflektoren (Katzenaugen).

 

Dann nützt Dir Dein Vergleichsurteil relativ wenig, weil andere Kriterien angesetzt werden.

 

Gruß, Rolf

 


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Falls es eine/r darauf anlegt, hilft das Viechtacher Urteil ohnehin nur wenig. Es geht nämlich tatsächlich ein wenig an der Sache vorbei.

 

Aber Lothar hilft es offenbar rein präventiv - quasi als Placebo. Zumindest gibt er neben der Vorsatzbekundung andererseits aber auch so schon gleich die Begründung für 'nen Verbotsirrtum mit. Das macht die Verwirrung perfekt. Smarte Sache das! :-D

 

Und viel hilft viel, daher den gleichen Beitrag auch (mind.) dreimal abgesetzt, gell' Lothar? ;-)


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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