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Biertrinker

Dieselpumpe/Gewährleistung

Empfohlene Beiträge

Tach zusammen!

 

Hatte schon mal was zu meiner defekten Dieselpumpe geschrieben. Muß aber noch mal davon anfangen. Der Fall: Kugel beim freien Händler gekauft, nach drei Wochen Flecke unterm Auto, Diagnose im SC: Hochdruckpumpe. Vier Wochen nach dem Kauf den Händler informiert. Der lehnt jede Gewährleistung ab. (wäre in seinem Budget nicht nicht enthalten:-? :-?) Ist die Dieselpumpe nun ein Verschleißteil? Ist zwar ein mechanisches Bauteil, welches sich bewegt. Jedoch nicht zum Zweck der Abnuntzung (wie. z.B. Bremse, Kupplung etc.) Lebenserwartung liegt bei Dieselpumpe in vergleichbarem Zeitrahmen wie Motor?? :-? :-? Mein SC meint auch, hätten bisher nur fünf Fälle von defekter Dieselpumpe gehabt. (oder haben die Anderen alle selber repariert :-D :-D ) Wie nun? Kann ich Mängelbeseitigung verlangen oder kann Händler sagen, reparieren wird er nicht, aber zurückgeben könnt ich meine Kugel schon. (Will ich aber nicht! Meine, meine, meine! :evil: :-x :evil: :-x :-x ) Hab dem Händler erstmal ein Frist zur Mängelbeseitigung per Einschreiben zukommen lassen. Hab zwar wenig Hoffnung, so wie der am Telefon verbal entgleist ist :( das es zu einer gütlichen Einigung kommen wird. :( Dann Anwalt. Nur sicher bin ich mir meiner Sache nicht 100%.

Kann jemand von ähnlichem Berichten oder hat jemand tröstende Worte für mich? :-D

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Eigentlich hängt die Gewährleistungsregelung von der rechtlichen Situation ab und nicht, was in seinem Budget enthalten ist.

 

Was steht denn in Deinem Kaufvertrag bzgl. der Gewährleistung drin???

 

Gebrauchtwagenverkauf ist kein Wunschkonzert, in dem jeder selbst bestimmen kann, was gespielt wird und ob es ihm denn passt oder nicht!

Dabei auf Freiwilligkeit oder Einsicht zu setzen, wäre bei entstehenden Kosten immer etwas blauäugig, deshalb solltest Du Dich darauf einstellen, mehr oder weniger massiv nachhelfen zu müssen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 30.07.2007 um 15:54 Uhr ]

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Wenn nicht anders vereinbart, ist die Pumpe kein gewöhnliches Verschleißteil. Innerhalb der ersten 6Monate muß er für sämtliche Mängel die entstehen gerade stehen. Danach bist du in der Beweispflicht. Wobei dieses Gesetz glaube ich demnächst sogar auf 12Monate geändert wird.

ADAC wird dir das bestätigen. Sonst braucht er ja für gar nichts eine Gewährleistung zu übernehmen, da ja Motor..., bzw. der gesamte Smart früher oder später verschleißt...

 

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spritmonitor.de CDI

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[ Diese Nachricht wurde editiert von djfoxi am 30.07.2007 um 16:41 Uhr ]


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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@Ahnungslos

 

Also Ahnungslos bin ich natürlich nicht ganz. Händler können Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, was wohl alle auch tun. Ist gesetzlich geregelt. Dann die Beweislastumkehr, erste halbe Jahr ist gesetztmäßig anzunehmen, dass eintretende Mängel bereits bei Kauf vorhanden waren, Beweislast beim Verkäufer das es nicht so ist. Das zweite Halbjahr genau anders herum. Gewährleistung kann der Händler mit Klauseln etc. auch nicht ausschließen (Auch wenn die immer so tun wie in meinem Fall). Mein Problem ist eher, dass ich mir nicht sicher bin, ob ein Richter die Dieselpumpe als Verschleißteil oder nicht einstufen wird. Da es hier aber nur schwammige Definitionen gibt, was unter Verschleiß fällt und was nicht, habe ich gehofft, jemanden im Forum zu finden, der einen ähnlichen Fall schon einmal hatte un was hierzu beitragen könnte.

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Habe einen 1Jahr alten Audi gekauft, bei dem ich zu Hause bei Sonnenschein feststellte, dass das Amaturenbrett einen Schaden hatte und mittels Spraydose "repariert" worden ist.

 

Der Händler behauptete übrigens wie in deinem Fall, das es sich um ein Verschleissteil handelt und er deshalb nichts zahlt.

 

Nachdem ich ein Gutachten vorlag den ADAC einschaltete zahlte er murrend..., die versuchen immer sich aus allem rauszureden...

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spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Ach so, und dann blabbert der Mensch (Händler) immerzu von einem Verein, für welchen Händler viel Geld bezahlt, damit dieser bei Streitikeiten zwischen Händler und Käufer vermittelt. Scheint aber eher eine Händlerlobby als eine Vermittlungsstelle zu sein! :lol: :lol: Hier der Link Lustige Seite für Autohändler Klickt mal auf Lustige Seite für Händler 2 und lest unter Punkt 10, 2. Absatz, 2. Satz mal, was die unter Gewährlleistung verstehen. Und darauf beruft er sich und sicher jedem weiteren Gewährleistungsfall. Nach den ihrer Auffassung zählt nur das als Gewährleistungsfall, was der Händler beim Kauf dem Käufer mit einem Garantieversprechen versichert hast, dass es nicht kaputt geht. Alles klar?? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-?

 

Ach so, nach dem ich den Mangel beim Händler gemeldet hatt, war jeder zweite Satz, dass man noch nie ein Prozess verloren hätte und das es schon viele waren. Hm, dann wird das wohl der erste sein, den sie verlieren!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Biertrinker am 30.07.2007 um 17:06 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Biertrinker am 30.07.2007 um 17:09 Uhr ]

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