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theodoros1

TÜV/AU bei einem Smart beim Händler

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Hallo,

 

ich hab mal ne allgemeine Frage. Beim Händler steht ein Smart ohne Kennzeichen. Jetzt habe ich ihn gefragt wie lange der Wagen noch TÜV hat und er konnte mir das nicht sagen, da weder im Fahrzeugschein (abgemeldet) noch im Brief eine Notiz zum TÜV Termin drin stand. Wie kann man das noch rausfinden?

 

Gruezi

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das ist vollkommen egal, da du ohne die au/hu berichte das fahrzeug eh nur mit neuen berichten anmelden kannst.

 

lg ;-)

 

ps: dann hände wech von dem händler!

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ist irgendwie voll der Verpeiler, ich denke nicht,d ass der irgendwas zu verbergen hat.

d.h. ich muss eh neuen TÜV machen lassen gelle? auf dem Fahrzeugschein sthet nur ne Abmeldung vom 05.01.2010

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Welches Baujahr bzw. welches Erstzulassungsdatum hat der smart denn?

Sollte er erst weniger als drei Jahre auf dem Buckel haben, kann auch kein TÜV-Termin in den Papieren vermerkt sein.

-----------------

Grüße

Stefan

 

willio.th.jpg

451er Passion CDI 06/2007

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Na ja, dann ist TÜV (ab diesem Jahr incl. AU) doch ohnehin jetzt im Januar fällig ...

 

 


Viele Grüße

 

Norbert

365932.jpg?stamp=1279054324

Spritmonitor.de

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auch wieder Recht, nicht dass der Vorbesitzer den schon gemacht hatte, aber die TUEV Papiere nicht beigelegt hat

 

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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