Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
bert

wie Buchse ansteuern.

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wie kann ich den die Aux-Buchse im Ablagefach (..vom Soundpaket) mit dem "Grundig Radio One" ansteuern. Wenn ich dort den I-Pod anstecke hör`ich nix. Muß ich die erst freischalten lassen oder geht das mit dem Grundigradio nicht? Habe den Smart erst neu gekauft ist aber einer von 2006.

 

Vielen Dank und Grüße!


bass.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kann es sein das Du den selben Fehler machst wie ich unlängst?

Ich mußte am Radio erst die AUX auf on stellen ,da sie von Hause aus auf aus stand.

seid dem geht es bei mir

Geh mal ins Radio Menue ,steht ja in der Bedienungsanleitung wo-wie Du die findest.

lg

Heidi


 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Äh...vielen Dank, Heidi. Kurioserweise habe ich in meiner Smart-Mappe nur die Bedienungsanleitung vom "Radio Five" und nicht die von meinem "Radio One" aber ich werde mal gucken vieleicht ist die Menueführung ähnlich. Mal schauen, vieleicht gibt es die Anleitung ja irgentwo im Netz als PDF.

Grüße,

jan


bass.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

..mist geht immer noch nicht. Kein Menue und kein AUX-ON oder OFF. Fahre wohl mal ins SC.

Vieleicht erzählen die mir wo das Menue ist?!

Viele Grüße,

Jan


bass.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Na wo stellst Du denn die Lautstärke für den Verkehrsfunk ein??

Bei meinem Radio mußte ich den Knopf nur weiter Drücken .

Genauso komme ich auch ins Menü um die Bässe einzustellen .

Das ist bei meinem Radio ein Multifunktionknöpfchen

:-D

Ich hab auch ne weile gebraucht bis ich es gefunden hatte.

Heidi


 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.292
    • Beiträge insgesamt
      1.617.386
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.