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tiptop

Hallo Zusammen...

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Ich wollte mich mal kurz Vorstellen.

 

Ich bin momentan alles am Aufsaugen was mit dem smart ForTwo Cabrio (450)zu tun hat den wir seit 1 woche als Zweitwagen besitzen. Es ist ein 2005er mit ca 50.000 km. Bin gespannt wie viel Spass er uns bereitet.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von tiptop am 05.11.2009 um 00:39 Uhr ]


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Herzlich Willkommen im Forum.

Na dann viel Spaß, mit dem schönen Teil! :)

könntest ja auch mal ein paar Bilder posten. ;-)

Gruß, Daniel

 

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"Leidet ein Mensch an einer Wahnvorstellung, so nennt man es GEISTESKRANKHEIT.

Leiden viele Menschen an einer Wahnvorstellung, dann nennt man es RELIGION."

Robert M. Pirsig

 

 

Smart 42 CDI Passion Coupe - Immer am Limit!

 

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    • Komisch. Bei mir erster Treffer:   Nach den europäischen Bauvorschriften für Kraftfahrzeuge (festgelegt in der ECE-Regelung R46 bzw. den entsprechenden EG-Richtlinien) müssen Pkw-Außenspiegel so konstruiert sein, dass sie bei einem Aufprall nachgeben, abklappen oder wegbrechen. Dies ist eine zwingende Maßnahme zum Fußgängerschutz, um schwere Verletzungen bei einer Kollision zu verhindern.    Wenn Sie das Gelenk starr festschrauben, hat das folgende Konsequenzen: Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch die starre Fixierung verändern Sie die bauartbedingte Sicherheit des Fahrzeugs. Da im Falle eines Unfalls eine erhöhte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Radfahrer) besteht, erlischt rein rechtlich die Betriebserlaubnis Ihres Autos. Keine TÜV-Plakette: Bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) gilt ein nicht mehr klappbarer oder unfachmännisch fixierter Spiegel als erheblicher Mangel. Der Prüfer wird Ihnen die Plakette verweigern  
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