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KaiT

Tachosignal

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Hallo zusammen,

bestimmt wurde es hier schonmal diskutiert, aber leider finde ich den Thread nicht.

Darum wollte ich noch einmal kurz fragen, von wo das Tachosignal generiert wird.

Ist es die Drehzahl eines Rades, einer Achse, oder der Mittelwert aus allen vier Rädern?

Wenn achsweise, dann Vorder- oder Hinterachse?

Danke schonmal für eure Antworten!

Gruß, Kai.

...der sich über sein 200. Posting freut :lol:

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Hi!

Soweit ich das mitbekommen habe, wird die Geschwindigkeit über die 4 ABS-Radsensoren ermittelt.

Gruß,
--Uwe..


 

 

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hmm...

...daß das Tachosignal von den Radsensoren generiert wird war mir schon klar. Aber wird nur ein Rad, eine Achse oder gar alle vier Räder berücksichtigt? Falls nicht alle Räder, dann welche (vorne/hinten)?

Gruß, Kai.

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Hallo Kai,
soviel ich weiß, gibt es eine gar nicht so triviale Berechnungsmethode in allen Fahrzeugen mit ABS-Steuergerät, die die Fahrzeuggeschwindigkeit aus allen vier Raddrehzahlen ermittelt. Dabei werden auf Grund von Erfahrungsregeln die Daten jener Räder ausgeschieden, die z.B. beim Beschleunigen durchdrehen oder beim Bremsen blockieren.
Nur so kann die Referenzgeschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden. Diese ist maßgeblich für einen ABS- bzw. TRUST+Eingriff und wird - sozusagen als Abfallprodukt - an das Kombiinstrument geschickt.

smarten Gruß von Roland

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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