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Trifon

Smart 451 Kleine Seitenscheiben töhnen erlaubt?

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Hallo ich überlege meine Heckscheibe mit Folie bekleben zu lassen. Nun würde ich gerne wissen ob es erlaubt ist auch die kleinen Scheiben an den Türen verdunkeln zu lassen?

 

Weiß da einer von euch ob das erlaubt ist?

 

Gruß

 

 

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einfach machen, wird dich nie jemand nach fragen.

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Und was it mitdem lieben TÜV?

 

 

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Soweit ich weiß is es erst ab der B Säule erlaubt, und die ist beim smart nun mal leider erst ganz hinten... Vorne müssen die scheiben eine lichtdurchlässigkeit von 70% haben, und die Windschutzscheibe muss 75% haben. Habe schon gehört, dass es firmen geben soll, welche die seitenscheiben und die windschutzscheibe mit Tüv tönen lassen können. Dass soll aber ziemlich teuer sein. Wenn du einen Steinschlag in der scheibe hast, kannst du dass möglicherweise über die Teilkasko machen. Ich hatte auch mal einen steinschlag in der Scheibe, und konnte für einen geringen aufschlag auch direkt oben einen sonnenschutzkeil haben. Die Versicherungsprämie steigt hierdurch ja sowieso nicht.

 

Da ich am dienstag eh mitm anhänger zum Tüv muss, frage ich ihn einfach mal bezüglich des tönen der scheiben.


sigsmally.png

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Ah OK danke für die Infos.

Und danke fürs erkundigen beim TÜV.

Ich würde an der Frontscheibe vermutlich nen Sonnenschutz am oberen Rand rein machen lassen. Dann halt noch gerne die kleinen Seitenscheiben an den Türen wobei ich mir bei denen nicht sicher bin.

Da die ja noch nicht B-Säule sind. Und zulätzt noch die Heckscheibe bekleben lassen.

Sag bitte bescheid wenn du dich erkundigt hast.

Und vielen dank schon im voraus!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Trifon am 31.05.2009 um 09:18 Uhr ]

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Smart dürfte mit diesem "problem" nicht alleine sein, so gibt es einige cabrios, welche hinten noch kleine scheiben haben, aber ohne B-Säule dazwischen. Oder der Mazda RX-8 das ist ein 4/5 Türer wo die hinteren Türen nach hinten zu öffnen sind, der hat auch nur eine A und B säule. Hier dürfte man dann ja auch nicht die hinteren seitenscheiben tönen lassen. Aber da müsste es doch eine art sondergenehmigun, oder einzelabnahme geben, in der der Tüv Prüfer dann Feststellt, dass eine Tönung dieser scheiben keine auswirkung auf die umsicht des Fahrzeuges hat. Aber wie gesagt, mehr weiß ich am dienstag.

 

 


sigsmally.png

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Ja da hast du recht! Ich hoffe sehr das der TÜV da vielleicht ne Ausnahme macht. Ich bin dann mal gespannt auf deinen Bericht! Schönes Wochenende noch!

 

 

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