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Kathy1

Kühlergrilltausch

Empfohlene Beiträge

Möchte meinen silbernen Kühlergrill mit Löchern für Nebelscheinwerfer gegen schwarzen tauschen. Raum Bonn/Köln ;-)

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Hi Kathy

Willkommen im Forum. :-D
Ich hätte einen Schwarzen Grill aber ohne
Löcher für die NSW.

Gruss Pasquale :-D
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Hi Pasquale,
danke für Deine Mail. Leider kann ich aber nur Grill für NSW gebrauchen.
Gruß Kathy :cry:

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Hi Kathy

Ok, macht nichts.
Schöne Festtage.
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Hi Pasquale,
wollte Dir auch noch schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünschen.
Gruß Kathy :)

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Hi Kathy, und ersmal willkommen im Forum :-D

Also leider hab ich auch nur nen schwarzen one Löcher für die NSW´s, sorry, tut mir leid...
Trotzdem ein schönes Fest und einen guten Rutsch! :-D
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djbuzz

www.djbuzz.de
'der Schwarzkugelfahrer'


Djbuzz

 

www.djbuzz.de

\'blackmonster\'

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Hallo Kathy,

ich habe einen silbernen Grill mit Löchern.
Aber hast Du auch ein Cabrio? Sonst passt's nicht.

Gruß

Thomas
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smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black
HAM-TD 109
www.ist-das-der-hammer.de
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Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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hi Kathy!

Frag doch einfach mal in Deinem SC ob die Dir den austauschen. Bei mir haben sie das nach ca. 2 Monaten noch ohne Probleme und weitere Kosten gemacht. :)
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Liebe Grüße.... Claudia & Hartmut93304b5591f72b50a43d0306a8cd6919_2.jpg


Liebe Grüße Jami

 

ICQ-Nr.:402-120-664

 

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Hi Kathy

Merci, auch dir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2002

Gruss Pasquale :)
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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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