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MichaelBausS

Smartfahrer aus Kreis Borken

Empfohlene Beiträge

Bin jetzt schon einige monate hier am gucken ob es Smart fahrer gibt die bei mir in der nähe sind, aber ist scheinbar nicht so. Falls doch meldet euch endlich mal !!!!!!!


Auto: Smart Cabrio

Headunit: Pioneer DEX-P99R

AMP: Genesis Five Channel

High: Scan-speak

Mid: Micro-Precision Serie 5

Low: DLS 15W40

Battarie: Optima Blue Top

 

Visit the New Car-Hifi-Forum

http://www.die-cliquee.de/webseiten/forum/phpBB2/index.php

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Hi !

Hier, zur Stelle, at your service ! :lol:
Die wenigsten Smartfahrer haben Internet oder kennen / nutzen das Forum, glaub ich ...
:roll:


bye
Chton

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Hallo Leute,

 

bin neu hier und gerade über dieses Thema gestolpert. Ich komme aus Stadtlohn. Aber scheinbar ist hier wirklich nicht viel mit Smarties aus BOR.

 

Gruß Markus :-?

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doch :-D

 

schon der 4. ich hier jetzt... auch wenn mein kennzeichen was anderes sagt :-D

 

wollt aber nicht als rücksichtsloser Bauer abgestempelt werden!

 

Also , wann ist das erste treffen?

 

;-)

 

Gruß,

 

Frank


da pakkse dich ann kopp

 

 

 

 

 

 

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...und als Stammlokal den Pusta Grill in Rhede :roll: 8-) :-D ... DABEI !

 

Gruß Micha.


Gruß Micha.

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:lol: :lol: :lol:

 

Lohnt aber nur wenn es voll ist, dafür ist es dann aber auch billig....

 

Grüße

 

Yogi

-----------------

ich überleg mir was...

 

My Site

 

Roadrunner.gif

 


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Hallo Leute,

 

hier ist noch jemand mit Borkener Kennzeichen !!!

Ich komme aus Ahaus und fahre einen Smart Cabrio cdi passion.

Da ich seit einem halben Jahr in Dülmen arbeite, bringt mich mein kleiner Diesel jeden Tag zuverlässig dahin.

 

Vielleicht bis demnächst.

 

Petra

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Das Thema ist zwar schon etwas verstaubt. Dennoch, es gibt sie: Smart Fahrer im Kreis Borken. Möchte hier deshalb nochmals den Beitrag auffrischen !!! Fahre einen Smart 44 CDI Passion und bin nach anfänglichen kleineren Macken voll zufrieden und überzeugt. Würde mich freuen mehr von anderen Smart Fahrern aus dem Kreis zu hören !!! !!! !!! :)

Übrigens könnte man sich auch durchaus mal in einer netteren Location als "Pustagrill" oder "Inge`s Imbiss-Stübchen" treffen.

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Quote:

Am 21.07.2006 um 17:03 Uhr hat Deepsilver geschrieben:
Übrigens könnte man sich auch durchaus mal in einer netteren Location als "Pustagrill" treffen.



 

korrekterweise: Puszte-Stuben!

 

was hast du gegen hermann?


da pakkse dich ann kopp

 

 

 

 

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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