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Berkel

450er - Beifahrertür geht nicht mehr auf :(

Empfohlene Beiträge

Moin.

 

Seit heut morgen geht die Beifahrertür meiner Kugel nimmer auf ;(

 

Wenn man nach dem Aufsperren am Türgriff zieht hat er nicht wie normal ein wenig Widerstand und die Tür ist auf, sondern ist ganz locker.

 

Wenn man von innen am schwarzen Kunststoffdreieck die Tür aufmachen will reißt man eher das Dreieck raus als dass man die Tür aufbekommt -.-

 

Weiß jemand nen Rat?

Ist evtl. der Seilzug, oder wie auch immer die Türen aufgemacht werden, gerissen?

 

 

 

Grüße,

Berkel


mfg, berkel

 

"Manche fahren smart, andere halt nur ein Auto"

 

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Auch wenn es den Anschein hat, als wenn der Seilzug gerissen wäre, hängt vermutlich nur das Türschloß fest, deshalb geht die Tür auch nicht von innen zu öffnen, weil dieser Weg ebenfalls durch das Türschloß blockiert ist.

Lies Dir mal diesen Beitrag durch, da steht eigentlich alles drin, was Du brauchst.

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Hallo

 

Wenn du keinen Widerstand am Türgriff hast,schätze ich ist der Seilzug gerissen,

oder Ausgehängt .

Gib mal in der Suchfunktion "Türgriff ein"

 

Gruß Georg

 

 


smart%2044.jpg
Von .

 

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Er muß weder gerissen noch ausgehängt sein.

Wenn das Schloß in der Öffnungsstellung mechanisch fest hängt, hast du genau diesen Effekt, deshalb lässt sich die Tür auch von innen nicht mehr öffnen.

Ich hatte das auch bereits einmal und weiss genau, wie es da drin aussieht.

 

Der Zug zieht ein Hebelchen nach vorne, das normalerweise durch Federkraft wieder nach hinten geschoben wird.

Wenn jetzt das Hebelchen nicht mehr zurück geht, hängt es in der vorderen Stellung fest. Dies führt natürlich dazu, daß der Zug locker ist, weil sich das Hebelchen ja schon in der vorderen Endstellung befindet und der Zug nichts mehr zu ziehen hat.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 11.03.2009 um 19:24 Uhr ]

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Danke für die Ratschläge, hab mir mal den Thread durchgelesen :)

 

War heut zufällig in Bamberg unterwegs, also schnell bei Auto Scholz vorbei, nach ner halben Stunden wars gerichtet, keine Seilzüge gerissen und hab auch keinen neuen Türgriff gebraucht, Glückgehabt. Schloss war nur verzogen ;(

 

Wollten nur knapp 20 €uro haben, da mach ich mir doch nicht selbst die Arbeit :)

 

Ein Hoch auf Herrn Taeger ;-)


mfg, berkel

 

"Manche fahren smart, andere halt nur ein Auto"

 

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Meine Herren, da hatte Ahnungslos mal wieder Recht. Und das so aus der Ferne...

 

Also, so langsam wirste mir ja unheimlich :lol:

 

Aber: Gut kombiniert, Mr. Holmes ;-)

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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