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WELT ONLINE - Schuld bei Glatteisunfällen oft beidseitig

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Verkehrsrecht

Schuld bei Glatteis-Unfällen oft beidseitig

(1) 8. Januar 2009, 13:58 Uhr

Auf glatter Straße kracht es schnell. Doch wer ist dann Schuld? Ein Oberlandesgericht hat nun überraschend entschieden: Auch wer einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, hat eine Teilschuld – und muss entsprechend für den Schaden zahlen.

 

Foto: dpa

Angemessenes Tempo ist bei Straßenglätte das A und O.

Die Richter des Nürnberger Oberlandesgerichts haben im Fall des Auffahrunfalls bei Glätte entschieden, man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die nahe liegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, erforderten eben auch außerordentliche Vorsicht. Deshalb: Ein Viertel Mithaftung für den Lenker des auffahrenden Pkw (AZ: 8 U 494/92).

 

 


use less diesel, if you can do it

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    • ich hatte dieses Problem auch. Stehe an der Ampel. Beim Versuch des Anfahrens tritt mir ein Pferd in den Rücken. Vorher leuchtete die ESP Leuchte. Habe bei mir ein paar aufgescheuerte Stellen am Kabel des Steckers zum Drehwinkelsensors gefunden. Direkt vor dem Stecker, aber auch etwa 10 cm vom Stecker entfernt. Wie die dort hingekommen sind ? Keine Ahnung, aber nachdem ich den Kabelbaum an diesen Stellen erstmal provisorisch mittels Isolierband und Kabelbinder stabilisiert und fixiert habe, läuft alles wie gehabt. Lediglich sind die Schalt -bzw. die Kuppelvorgänge nicht immer super sanft. Aber das liegt sicherlich daran, das der kabelbaum weiterhin beschädigt ist, also einige  Litzen keinen Durchgang mehr haben. Wenn ich Zeit und Lust habe, werde ich den Stecker samt vorgelagerten Kabeln wechseln. Viele Grüße, Pille673
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