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rainer_zufall

Gewährleistung ja oder nein?

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Am 05.01.2009 um 22:35 Uhr hat Fido geschrieben:Die sachmängelhaftung ist vom Hersteller so gedacht, dass Händler nicht einfach Techniche Mängel verheimlichen, oder vertuschen, und dadurch nacher der Kunde darauf sitzen bleibt.

 

Nochmal zu der Aussage: Wäre es für Dich ein Unterschied, wenn das Auto erst 2 Monate alt wäre, also ganz neu, und die Scheibe geht kaputt? Sicherlich hätte der Händler beim Neuwagen auch einen Mangel nicht vertuscht oder verheimlicht. Hier gäb es aber sicherlich keine Diskusion, das der Händler die Scheibe tauschen muß, oder? Und vor dem Gesetz gibt es bei dieser Haftung halt keinen Unterscheid ob alt oder neu (außer halt der Zeit, in der das gilt).

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Hallo,

 

wäre das Cabrio erst 2 Monate alt, dann reden wir klar von Gewährleistung ( Garantie ist eine freiwillige Leistung) . Bei einem 9 Jahren alten Auto muß ich davon ausgehen , dass die verarbeiteten Teile 9 Jahre alt sind . Und wenn so eine Scheibe verschlissen ist, dann ist das ausgelutscht und hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Anders wäre es, wenn der Mangel schon zum Verkauf vorlag und dies nicht vermerkt wäre. Dies ist hier aber eindeutig.

 

Frag doch mal den Händler was die Rep über ihn kostet ? Villeicht gibt es ein entgegenkommen ?

 

Auf gar keinen Fall würde ich eine Gewährleistung einklagen. Das wird wohl teuer und erfolglos sein + zusätzlich lang nicht fahren .

 

Mensch, wegen 300.--€ , ich verstehe es nicht. hättest halt neu kaufen müssen, dann gibt es Garantie und Dein Fall wäre ein typischer Garantiefall ( Schutz auf Haltbarkeit )

 

Gruß Willi

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Am 05.01.2009 um 22:56 Uhr hat twolf geschrieben:
Du kanst davon ausgehen das die die Gewärleistung in den fall nichts nützt. Dann eher über die Teilkasko, und evtl. die Selbsbeteildigung zahlen.



P.S. Mit der Fragestellung :

Quote:

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Am 04.01.2009 um 18:28 Uhr hat rainer_zufall geschrieben:

Kann man das nicht irgendwie so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird? Was würde denn eine neue Heckscheibe in etwa kosten?









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Mann kann, leider ist das dann aber VERSICHERUNGSBETRUG



Denn so auslegen das es ein Gewährleistungsfall wird?



Dann war es ja keiner , Oder ? wenn du es so auslegen möchtest !



:-D :-D



 

Das war eher so gemeint das man es je nach Sicht der Dinge auslegen kann. Nicht so als ob man es so auslegt das es an Betrug grenzt. Aber ich war mir halt auch nicht sicher ob es ein Gewährleistungsfall ist deshalb auch der Thread. Wär natürlich schon gut wenn der Händler die Kosten übernehmen würde :). Ich frag da einfach mal nach... und wenn er nein sagt werde ich mich da jetzt auch nich vor Gericht drum streiten, ist ja jetzt auch nicht die Welt!

 

@ Jag_Willi

Habe mir auch schon gedacht ob ich nicht einfach frag ob er mir das Heckteil kostenlos abbaut ich es wegschicke und er es mir wieder hinbaut.


It's not a bug - It's a feature! :)

 

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