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Anonymous

Was ist 'ne Smartcard?

Empfohlene Beiträge

Hallo!
Ich habe meine Smart seit Anfang September. Was bitte schön ist die Smartcard?
Ich habe davon noch nix gehört, auch beim Kauf hat der Händler nix davon erzählt. Kann mich bitte jemand aufklären über was hier geredet wird ?

Grüße Ulla :o

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Hi Ulla,
die Smartcard bekommst du normalerweise zugeschickt wenn du einen Neuwagen im SC kaufst (war bei mir jedenfalls so). Mit der Smartcard bekommst du diverse Vergünstigungen, wie z.B. billigere Mietwagen usw.
Kuck mal auf die Smart-Homepage da müssten auch Infos zur SmartCard stehen.
-----------------
Caution!
The sexy Silversmart is on track

Smart-Club member #00851

Home: The Sexy Silversmart, jetzt Oben Ohne, und Doorboard-Bau

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Wenn Ihr mich fragt, halte ich das alles für Lug und Trug!
Meiner Meinung nach wollen die einem vorgaukeln, es gäbe die Card nur, wenn man sie kauft. Deswegen liegen da auch überall sichtbar die Prospekte dafür rum.
Mein CDI ist im März im SC neu gekauft, ich jedenfalls hab das Ding bis heute nicht bekommen!!!

Hartmut

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Hallo zusammen,

also ein Thread zum Thema "Smartcard" reicht ja wohl...

Bitte hier weiterposten...

-----------------

Smarte Grüße

Elmar

Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 20.11.2001 um 17:45 Uhr ]

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Gast
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    • Zur Frage bezüglich aufgesuchter "Werstatt", aw, nein. Zum Glück gibt es im Grossraum Emmelshausen eine freie Meisterwerkstatt, welche sich auch " meinem" Smart annimmt und in Koblenz, Beatusstr. gibt es ne kompetente Mercedes-Werkstatt, die  mir auch hilft. Ist aber leider recht teuer, aber immer noch besser, als sich wieder einen anderen Gebrauchten zu suchen. Und damit zum Thema Abzocke beim (Gebraucht)Kfz-Kauf und der Rechtsauffassung im besten D aller Zeiten. Ich habe gemäss Verkäuferangaben (seine Fahrzeugbeschreibung im Internet) einen EURO4 -Wagen gekauft. Nach Ummeldung und erhaltenem Kfz-Steuerbescheid, hat er nur EURO3 und der Verkäufer weigert sich bzgl Rückabwicklung und behauptet, nun mit anwaltlicher Unterstützung, diese Beschreibung, tech. Angabe nicht gmacht zu haben, obwohl die Verkaufsanzeige abgespeichert ist und als Beweis vorliegt. Das Gericht hat einen GÜTETERMIN" IN 1/2 Jahr angesetzt, bei einem Gebrauchsgegenstand! Erwähnenwert halte ich auch den Hinweus, die Falschangabe wurde von einem LandesBEAMTEN (welcher häufig Gebrauchtfahrzeuge und E-Teile anbietet und somit als technisch versiert eingestuft werden kann) im Internet eingestellt. So viel zum Rechtsbewustsein von "angeblichen" Vorbildern.
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