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trommelolli

Kindersitz im Smart Fortwo

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

kann ich in meinem Smart Pure Fortwo Bj. 02

einen Römer King Plus Kindersitz 9-13 kg

benutzen?

Ich weiß nur das man keine Babyschale nehmen soll, aber ein normaler Kindersitz ist erlaubt ?

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wieso soll man keine schale nehmen? wenn das kind genauso aus den frontfenster schaut wie du müsste das doch ok sein oder?

 

 

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ja, sitz aber ganz zurück.

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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mich wundert zu dem thema nix mehr, ist echt n wuscht aus geht und geht nicht. hier unser mühsam zusammengetragener aktueller wissensstand:

 

also babyschale geht definitiv! nur die von smart, alles andre ist schlicht illegal wg airbagabschaltung, auch dauerhafte abschaltung.

 

kindersitz kannst jeden reinmachen, aber mußt sitz ganz nach hinten schieben. airbag abschalten ist hier wie bei jedem andren auto auch nicht notwendig.

 

und jetzt wieder zurück ins ebay, suchen grad die babyschale - falls wer eine zuviel hat, freun uns über ne PN 8-)


Alles wird gut!

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen: und und   Neben den weitgehend subjektiv und "kreativ" vorgenommen "Einschätzungen" sehe ich hier noch einen ganz anderen Aspekt, der bisher nicht angesprochen und/oder beachtet worden ist bzw. noch gar nicht "auf dem Schirm" war: Ich bin da nicht (ganz) vorschriften- und rechtssicher, ABER: Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch beidseitig GLEICHZEITIG aus BESTIMMTEN WINKELN jeweils zu sehen sein. Das Foto gibt dazu wenig her, es müssten dazu (Kontroll-) Messungen vorgenommen werden, ob die Vorschriftenlage hier gem. der StVZO erfüllt sein könnten oder eben nicht. Ich habe den Eindruck, daß durch die Tonne dazu zu viel verdeckt wird......   Im Zweifel mal eine technisch kompetente Prüfstelle konsultieren.....   Und bei dem Postulat der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens spielt die Tageszeit nun wirklich keine Rolle.....im Winter wird es spät hell und früh dunkel......außerdem gibt ja noch andere Witterungserscheinungen (Gewitter, Starkregen, Nebel und, und und.....).   Außerdem war doch im Eingangs-Post auch  der Aspekt der Gesetzeskonformität deutlich genannt.....   Also nicht enttäuscht sein, wenn es von der Rennleitung dann doch mal die "rote Karte"gibt.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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