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Hifi-Matze

Herzlichen Glückwunsch Goyko!

Empfohlene Beiträge

Hallo Goyko!

Herzlichen Glückwunsch zu deinem 600sten Posting!
Würde mir zu denken geben, wenn ich hier der "Chef" wäre und es zig Leute gäbe, die mehr geschrieben haben als ich :-D :-D :) 8-)
Jetzt aber nicht traurig sein, wenn du dich beeilst, kriegst den Elmar auch noch!

In diesem Sinne: Gute Fahrt weiterhin!

Viele Grüsse,
Matze

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UL-MR 144

Smart-Fahrer grüßen einander!!


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Hi Hifi-Matze!

Ich denke mal das liegt daran, das es einfach keinen Wert hat seinen Senf Überall zuzugeben!!!!!! 8-)
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Liebe Grüße.... Claudia & Hartmut
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[ Diese Nachricht wurde editiert von Jamiro am 16.11.2001 um 23:11 Uhr ]

Liebe Grüße Jami

 

ICQ-Nr.:402-120-664

 

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@Jamiro: Das ist mir schon klar, aber ich denke auch, dass es daran liegt, dass er vielleicht auch gar keine Zeit dafür hat, oder?

Naja, is ja auch egal, war eh als Scherz gedacht!

Fahrt vorsichtig!

Greets,
Matze
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UL-MR 144

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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