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ullioffi

Flüssigkeitsverlust

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Hallo Zusammen,

 

ich bin im Besitz eines Smart Fortwo Diesel 41 PS. Seit kurzem verliert der "Kleine" immer die gleiche Menge an Flüssigkeit. Bei näherer Betrachtung ist mir aufgefallen, dass wahrscheinlich eine Dichtung an der Einspritzpumpe defekt ist. Meine Frage: Hat schon jemand Erfahrung damit? Ansonsten ist der Motorblock "trocken". Was mich wundert ist, dass es immer die gleiche Menge an Flüssigkeit ist, die er verliert. Eigentlich müsste es ja Diesel sein, aber die Flüssigkeit riecht nicht nach Kraftstoff und Öl ist es meiner Meinung nach auch nicht. Ich bin also ratlos, habe keine Lust in einem Smart-Center nach dem Fehler suchen zu lassen. Hat jemand einen Tipp, wie ich an die Sache rangehen soll?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Gruß

 

Ulli

:-?

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Hallo,

 

die Hochdruckpumpen (Einspritzpumpen) können schon mal undicht werden - welches Baujahr bzw. welche Kilometerleistung? Gib mal oben links in das Suchfeld "Hochdruckpumpe" ein und drücke die Entertaste, dann siehst Du, dass Du mit dem Problem nicht der erste bist. Öl und Diesel riechen ja nun auch nicht so unterschiedlich... :-D

 

Gruß

Salzfisch

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signatur7tn9.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 135.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 355.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Meiner erste Gegenfrage wäre wo verliert er die Flüssigkeit?? Vorne, mitte oder hinten?

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timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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