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anilu

Hallo suche dringend einen Frontbügel für meinen Kleinen

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Bin ganz neu hier und hoffe auf reichlich Feedback und Hilfe von euch :roll:

Also ich suche für meinen Smart dringend einen Frontbügel, möglichst aus Edestahl,

ABE sollte er auch haben.

Hat jemand einen abzugeben oder kann mir jemand sagen, wo ich günstig einen beziehen kann.

Viele Dank schon mal für eure Hilfe :)


n

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Du solltest vielleicht noch dazu schreiben, welches Baujahr und welches Modell, dies würde schon einmal viel weiter helfen.

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Hallo,

mein Smart ist Baujahr 2000 :roll:


n

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Hallo,

bin immer noch auf der Suche.

Hat denn niemand so ein Teil

abzugeben?


n

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hey....

also abbauen und rausrücken werde ich meinen nicht aber neu dranbauen geht lt dem 25.05.´07 nicht mehr, aus Sicherheitsgründen wurden die verboten also ich weiß nicht genau ob du noch einen bekommst bzw ne abe dafür bekommst.

ich habe meinen direkt bei"Cobra" gekauft aber über ebay....

also viel Glück weiterhin bei der suche..

lg smartyn

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smartyn.jpg

schaut mal vorbei unter: www.die-smartfahrer.de

 

 

 

 


IMG-20180628-WA0004.jpg

 

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hier nochmal ein auszug dessen was ich sagte:

 

Frontbügel erlaubt? Ja oder Nein?

 

 

 

Die RREG 2005/66/EG fordert für die EG-Typgenehmigung von Frontschutzsystemen (Frontschutzbügel, Frontstoßfänger etc.) bestimmte Energieabsorbationseigenschaften und ist bezüglich der Wirkvorschriften an die Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG (Phase 1) angelegt. Zusätzlich werden konkrete Vorgaben zu Konstruktion und Anbau dieser Frontschutzsysteme formuliert.

 

 

 

Aktuell werden auch nationale Typengenehmigungen (ABE) und Teilegutachten für Frontschutzsysteme nur noch unter Berücksichtigung dieser Vorschriften erteilt.

 

 

 

Ab dem 25. Mai 2007 müssen alle Frontschutzsysteme, die als selbständige technische Einheiten in den Handel kommen, den Anforderungen der RREG 2005/66/EG entsprechen.

 

 

 

Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben alle bisherigen Teilegutachten und ABE für diese Fahrzeugteile gültig.

 

Änderungsabnahmen für nachgerüstete Frontschutzbügel, für die ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegen, können nicht abgelehnt werden, wenn die Anbauanweisung und der Verwendungsbereich eingehalten werden. Ebenso dürfen bei der Hauptuntersuchung Frontschutzbügel mit einer ABE nicht beanstandet werden, wenn aus der ABE hervorgeht, dass eine Änderungsabnahme nicht erforderlich ist und der Verwendungsbereich eingehalten wird.

 

 

 

Fazit: Frontschutzbügel mit einem TÜV-Teilegutachten oder ABE können bis zum 25. Mai 2007 weiterhin verbaut werden!

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smartyn.jpg

schaut mal vorbei unter: www.die-smartfahrer.de

 

 

 

 


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