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casahu

gestern Abend Smartie geworden ... :-)

Empfohlene Beiträge

Willkommen im Forum und herzlichen Glückwunsch zur Kugel. Behandelt euren smart gut und er wird es euch danken.

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Grüße

Stefan

 

williretxz7.jpg

 

Spritmonitor.de

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Herzlich willkommen bei den etwas eigenwilligen ;-) :) :-D

 

 

 

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M - a - c - h - - l - a - n - g - s - a - m , es Eilt ! ! 42cdi

 

Gruss Kuno

 

243776.png

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kuno am 17.07.2008 um 20:00 Uhr ]


Mein Gewissen ist rein, ich benutze es nie!

Smart verkauft

MB SLK 5 / 09

Gruss Kuno

 

243776.png

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Glückwunsch zum Zuwachs :lol:

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cimg0605pz4.jpg

278328.png

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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    • Das ist ein ganz wichtiger Aspekt was eine Kaufabsicht für solche Spezialanfertigungen betrifft.   Ich hatte mich ernsthaft für den SmartForSix (der geilste Smart ever! 😍) interessiert, der vor einiger Zeit mal zum Verkauf gestanden wäre. Selbst eine gültige Straßenzulassung für Deutschland, zählt bei einem Export bzw. Import in ein anderes Land nicht. (Da bedarf es mehr, siehe weiter unten.)   Bei uns hätte ich das bereits in Good Old Germany einzelgenehmigte und zugelassene Fahrzeug, nicht ohne erheblichen Aufwand (Prüfungen, Gutachten, Nerven, Kohle), einzelgenehmigt bekommen.   Nach Rücksprache mit ÖAMTC und TÜV habe ich meine eventuelle Kaufabsicht verworfen. Ich habe nach den Erkundigungen nicht mal mehr Kontakt zum damaligen Besitzer hergestellt.   (Trotzdem an dieser Stelle nochmals meinen Dank an @Ghostimaster für die Beschaffung der Telefonnummer vom damaligen Besitzer.)   Die Rechtsabteilung des ÖAMTC bringt es auf den Punkt:   „Man sollte sich auch vorab erkundigen, ob eine EU-weite Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug vorliegt, da ansonsten eine Einzelgenehmigung in Österreich erforderlich ist — auf die, selbst bei einer Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Rechtsanspruch besteht (siehe Eintragung in die Genehmigungsdatenbank).“   Man hat keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgenehmigung, selbst wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen wurde. Ergo -> mega Risiko!
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