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MD-Smartie

Blinker Umbau im Grill auf Tagfahrlicht

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Hallo habe da mal eine frage und zwar habe ich noch Blinker über die normal im Grill vorne sitzen.

 

Nun meine frage kann man diese auch als Tagfahrlichter oder Standlichter umbauen wenn ja wie und an welches Kabel muss man das Braune und Schwarze Kabel an den Frontscheinwefer anschliessen????

 

 

greetz :)


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

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Du kannst dir den Schaltplan auf hella.de (ist jedes Mal bei den verschiedenen Tagfahrleuchten dabei) runterladen.

 

 

 

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Grüße Christian

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http://www.im-htwk.de

 

http://www.spritmonitor.de/pics/vehicle/218498.jpg?stamp=1195346375

 

Spritmonitor.de

 


Grüße Christian

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http://www.spritmonitor.de/pics/vehicle/218498.jpg?stamp=1195346375

 

Spritmonitor.de

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es sind ja keine von Hella sie sind übergeblieben da ich mal im 42 die Michalak Doppelscheinwerfer drin Hatte und nun wollte ich die blinker aus dem Kühlergrill umbauen als Standlicht oder Tagfahrlicht oder Zusatzscheinwerfer ich wollte nur wissen ob es halt so einfach geht oder ob man was beachten muss????

 

greetz :)


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Hallo, grundsätzlich kannst du den "Hella-Schaltplan" verwenden, denn dem Strom ist es egal, welche Leuchten er "zum leuchten" bringt.

 

Etwas anders sieht es natürlich mit den Leuchten, die du verwenden willst aus, grundsätzlich müssen Leuchten auch als Tagfahrleuchten zugelassen sein, das denke ich ist bei deinen Blinkern nicht der Fall.

 

Also, Fazit:

 

Anschliessen grundsätzlich möglich, aber vermutlich sind die Leuchten nicht für deinen Zweck zugelassen.

 

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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