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Einheizwaehrung

Kaufberatung Smart 44

Empfohlene Beiträge

Hi ihr :)

 

Wir planen, uns einen 44 anzutun.

Dabei gibt es 3 Hauptpunkte:

- Erstzulassung nach 4/06 wegen der erweiterten Gewährleistung

- Diesel, 96PS

- Schiebedach

 

Mit diesen Bedingungen wird die Auswahl knapp.

hier -> http://www.mobile.de/cgi-bin/da.pl?id=11111111294678213

haben wir nen passenden gefunden.

 

Dazu 2 Fragen:

1.) passt der Preis? (Keinerlei Verhandlungsbereitschaft seitens des Händlers)

2.) Modelljahr 2004 - also einer der ersten, stand wohl 2 Jahre in der Vitrine, bis er zugelassen wurde.

Gibt es da Nachteile hinsichtlich der Modellpflege?

Was ist der Unterschied zum Modelljahr 2006?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Ideen

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Hallo,

zu 1.) der Preis ist ok, der von dir verlinkte Wagen hatte ursprünglich einen Neupreis von über 22.000,- €.

zu 2.) der forfour wurde nicht modellgepflegt, sondern entfeinert. Somit ist 2004 als Modelljahr als positives Kaufargument zu sehen. Der von dir verlinkte Wagen hat einige Ausstattungsdetails, die spätere Baujahre (ab 2005) nicht mehr aufweisen, z. B. ein beleuchtetes Handschuhfach, Haltegriffe hinten, zusätzliche Gitter auf der Motorhaube, durchgehend rote Rückleuchten, um mal die wichtigsten zu nennen. Ein forfour Mj. 2006 hat einzig eine Gepäckraumabdeckung als zusätzliche Ausstattung, welche du für etwa 80,-€ nachrüsten kannst. Unterm Strich hat ein 2006er also weniger zu bieten als ein vergleichbares Modell Mj. 2004. Kinderkrankheiten gab es auch keine, du kannst also bedenkenlos zugreifen.

Gruß,

zeke

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Zeke am 08.01.2008 um 02:06 Uhr ]

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Zeke, danke!

Das sind wichtige Informationen und bestärken mich in meinem Vorhaben.

Jetzt muss ich nur noch mit meiner holden klarkommen - die findet das Sitzgefühl im A170 Babybenz einfach schöner :(

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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