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Tolangh

Autohaus Ziegelmaier

Empfohlene Beiträge

Ich war voll zufrieden mit dem Autohaus.

mein erster Smart.

Kann mir nur vorstellen da will jemand dem Autohaus Ziegelmaier ans Bein pinkeln.

Meinen nächsten Smart werde ich wieder dort kaufen ...

Das spricht für sich

Gruß an alle

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Tolangh am 24.11.2007 um 16:05 Uhr ]

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... ich kann mich dir nur anschließen.

 

Ich erwarte bald meinen smart. Bisher lief alles zu meiner vollsten Zufriedenheit

- Erster Email-Kontakt (Ich wusste was ich wollte)

- Pers. Verkaufsgespräch vor Ort (Ausgiebiges Beratungsgespräch, Kaffee angeboten bekommen, ...)

- Gebrauchtwagenabwicklung inkl. Fahrzeugüberlassung bis mein neuer smart kommt

- Ergebnis der Vertragsverhandlungen

 

Jetzt steht nur noch die Zulassung und die Übergabe aus. Aber da ist man mir auch schon sehr entgegengekommen. :)

 

Bis jetzt würde ich dort immer wieder kaufen und kann das Autohaus nur weiterempfehlen.

 

Ich freu mich auf den Kleinen !

 

Gruß

 

Holger

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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